Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Barrierefreiheit in der Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft
Grundlagen und Anforderungen der Barrierefreiheit in Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft
Lesedauer: 1 Minute
Für alle Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft in Österreich gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.
Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.
Ab 28. Juni 2025 werden zudem für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Barrierefreiheitsgesetz, erweiterte Bestimmungen gelten.
Überblick zum Thema Barrierefreiheit
Publikationen und Studien
- Barrierefreiheit im Tourismus – Aspekte der rechtlichen und baulichen Grundlagen
- Tourismus für Alle: Eine Orientierungshilfe für barrierefreie Naturangebote (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreie Kunst- und Kulturangebote Inklusiv und Innovativ (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreies Reisen - Ein Leitfaden zum Umgang mit dem Gast (2. Auflage 2015)
- Tourismus für Alle: Barrierefreies Planen und Bauen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft(1. Auflage 2009)
- Besser für die Kunden, besser fürs Geschäft — Design für alle in der Praxis - Ein Leitfaden für Unternehmen
- Die Einstellung macht's − Tipps und Informationen für Unternehmen zum Behindertengleichstellungsrecht (6. aktualisierte Auflage 2021)
Rechtsdurchsetzung/ Schlichtungsergebnisse
- Bizeps Info online — Übersichtsliste der bekannten 172 Schlichtungen
- Klagsverband — Verband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern – Schlichtungsstelle
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit
Stand: 29.08.2024