Hinweise zur Veranstaltung von Retreats und ähnlichen Reisen durch Nicht-Reisebüros
Gewerberechtliche Aspekte bei der Organisation und Durchführung
Lesedauer: 3 Minuten
Im Rahmen von Retreats oder ähnlichen Reisen werden häufig Gesundheitsworkshops, Workouts oder Beratungssessions zum Lebensstil angeboten. Ziel ist es, Entspannung zu fördern und eine Auszeit aus dem Alltag zu ermöglichen. Bei manchen Reisen stehen jedoch auch andere Themen im Vordergrund, beispielsweise Jagdreisen oder Motorradreisen udg.
All diese Reise-Angebote werden in der Regel als Gesamtpaket zu einem einheitlichen Preis vermarktet und verkauft.
Worauf muss ich aus gewerberechtlicher Sicht achten?
Sofern Ihr Angebot neben den Workouts/Workshops/Sessions,… auch eine Beherbergungsleistung und/oder eine Personenbeförderung (z.B. die An-/Abreise) inkludiert, länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis angeboten und verkauft wird, stellt dies aufgrund der Kombination mehrerer Reiseleistungen verschiedener Art eine Pauschalreise im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetz (PRG) dar. Für die Veranstaltung von Pauschalreisen bedarf es gemäß § 126 Absatz 1 Z. 5 der Gewerbeordnung einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Reisebüros.
Veranstalter von Pauschalreisen müssen darüber hinaus gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) über eine Insolvenzabsicherung für entgegengenommene Kundengelder und eine Registrierung als Reiseveranstalter beim Wirtschaftsministerium (Gewerbeinformations-system - GISA) verfügen.
Auch Reisepakete, die nicht zu einem Gesamtpreis angeboten bzw. von den Kund:innen getrennt gebucht werden müssen, können unter das Pauschalreisegesetz fallen.
Dies ist dann der Fall, wenn die Kund:innen den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein Gesamtangebot handelt, d.h. beispielsweise ein Gesamtangebot beworben wird (z.B. Yogaretreat im Hotel xy in Griechenland) bzw. wenn die Beherbergungsleistung obligatorisch dazugebucht werden muss, um andere beworbene Leistungen nutzen zu können (z.B. Yogaretreat und die Nächtigung ist direkt im Hotel zu buchen, eine Teilnahme an dem Retreat [Yoga-Einheiten] ist ohne Nächtigung im genannten Hotel aber nicht möglich).
Ich möchte die Reise selbst organisieren, wie erhalte ich eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe?
Das Reisebürogewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe, d.h. es muss eine gewisse Ausbildung bzw. Berufserfahrung nachgewiesen werden oder – bei Nichtvorliegen einer Ausbildung und ausreichenden Berufserfahrung – eine Befähigungsprüfung absolviert werden, um das Gewerbe ausüben zu dürfen.
Die Reisebüro-Verordnung regelt, welche Ausbildung und/oder Berufserfahrung den Befähigungsnachweis erfüllt.
Alternativ kann auch ein:e gewerberechtliche:r Geschäftsführer:in angestellt werden.
Die Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung kann wie folgt erfolgen:
- Reisebürokurs:
Dreimal pro Jahr finden Kurse zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Reisebürogewerbe statt (Innsbruck, St. Pölten, Graz). Alle Informationen finden Sie hier. Für Quereinsteiger wird der Besuch des Vorbereitungskurses ausdrücklich empfohlen. - Selbststudium:
Falls Sie keinen Kurs besuchen können oder möchten, können Sie die Skripten für ein Selbststudium teilweise über uns beziehen. Details dazu finden Sie hier.
Die Prüfungsordnung finden Sie unter: Reisebürogewerbe-Befähigungsprüfungsordnung bzw. Erläuterungen zur Befähigungsprüfung.
Bei der Meisterprüfungsstelle erhalten Sie nähere Informationen zur Prüfung, wie Datum, Prüfungsort, Anmeldeformular etc. Üblicherweise finden Prüfungen an folgenden Standorten statt: Innsbruck, St. Pölten und Graz (Informationsbroschüre zur Prüfung).
Ich möchte die Reise über ein Reisebüro organisieren lassen, was muss ich beachten?
Möchten Sie Reisen anbieten, ohne selbst über eine Berechtigung für das Reisebürogewerbe zu verfügen, sollten Sie mit einem Reisebüro zusammenarbeiten. Wichtig ist in diesem Fall, dass das Reisebüro als Veranstalter einer Pauschalreise auftreten darf, also über eine Insolvenzabsicherung verfügt.
Das entsprechende Reiseangebot kann von Ihnen - beispielsweise auf Ihrer Webseite -beworben werden, der Reiseveranstalter muss dabei aber immer klar kommuniziert werden. Darüber hinaus muss auch die Entgegennahme von Buchungen und Kundenzahlungen durch den Reiseveranstalter erfolgen.
Was passiert, wenn ich keine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe habe?
Die unbefugte Ausübung des Reisebürogewerbes stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung, sondern nach ständiger Rechtsprechung auch eine Verletzung der lauteren Geschäftspraktiken im Sinne des § 1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Mitbewerber:innen könnten somit gegen Sie aufgrund des UWG vorgehen.
Im eigenen Interesse raten wir allen Anbietern von Retreats, Jagdreisen usw. mit inkludierter Nächtigung und/oder inkludierter Personenbeförderung dringend eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Reisebüros zu lösen bzw. mit einem Reisebüro zusammenzuarbeiten oder die besagte Tätigkeit künftig einzustellen.