Anforderung Erste-Hilfe für Krankenbeförderer
Nachweis der Qualifikation und Fortbildungs-Pflichten für Lenker:innen im Patientenverkehr
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Der Nachweis eines Auffrischungs-Erste-Hilfe-Kurses für Lenkerinnen und Lenker in der Patientenbeförderung ist verpflichtend. Der Gesamtvertrag verpflichtet alle Vertragspartner zu derartigen Schulungen des eingesetzten Lenkpersonals (Qualitätssicherung, § 5 Abs. 8 und 10 Gesamtvertrag).
Seit 1. Jänner 2026 ist eine entsprechende Qualifikation des eingesetzten Lenkpersonals nachzuweisen.
Um die Erfüllung dieser Qualitätsvoraussetzung besser planen zu können, hat der Fachverband gemeinsam mit der ÖGK das Verständnis zum Umfang und zur Durchführung der Schulungen wie folgt abgestimmt:
Bis 31.12.2025 - Voraussetzungen für bestehendes Lenkpersonal, das für Patientenbeförderungen eingesetzt wird:
- Lenker:innen mussten bis spätestens 31.12.2025 einen Auffrischungskurs in „Erster Hilfe“ im Umfang von mindestens 4 Stunden absolvieren
- Danach sind mind. 4-stündige Fortbildungen in einem Rhythmus von 5 Jahren zu wiederholen.
- Die Überprüfung kann stichprobenartig durch die ÖGK erfolgen.
Ab 1.1.2026 - Voraussetzungen neues Lenkpersonal, das für Patientenbeförderungen eingesetzt wird:
- Lenker:innen, die erstmals Krankenbeförderungen durchführen, müssen einen Erste-Hilfe-Kurs (Grundausbildung) im Umfang von mindestens 8 Stunden nachweisen.
- Danach sind mindestens 4-stündige-Fortbildungen (Auffrischungskurse) in einem Rhythmus von 5 Jahren zu wiederholen.
- Die Überprüfung kann stichprobenartig durch die ÖGK erfolgen.
Beispiele:
| Beginn Lenkertätigkeit | „Erste-Hilfe“ wird/wurde absolviert am | Umfang „Erste Hilfe“ | Wiederholung der mind. 4h-Fortbildung bis spätestens |
|---|---|---|---|
| Vor dem 31.12.2025 | 01.10.2022 | Mind. 4h-Fortbildung | 01.10.2027 |
| Vor dem 31.12.2025 | 15.11.2025 | Mind. 4h-Fortbildung | 15.11.2030 |
| 15.02.2026 | 01.02.2026 | Mind. 8h-Grundausbildung | 01.02.2031 |
Wichtiger Hinweis zur Dokumentation:
Die Teilnahmebestätigung des Erste-Hilfe-Kurses muss nicht im Fahrzeug mitgeführt, aber im Unternehmen aufbewahrt werden.