Positionspapier der Garagen- und Parkhausbranche in Österreich zur Umsetzung von Art. 14 RL (EU) 2024/1275 (Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie)
Auswirkungen der EU-Energieeffizienzvorgaben
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Präambel
Die Garagen- und Parkhausbetreiber Österreichs bekennen sich zur Energiewende und zur Förderung der Elektromobilität. Bereits heute wird Ladeinfrastruktur in zahlreichen Objekten betrieben. Die Erfahrungen der Branche zeigen jedoch: Die Nutzung ist äußerst gering, die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gegeben, und die Konkurrenz durch kommunal subventionierte Anbieter verhindert faire Marktbedingungen.
Eine pauschale Pflicht zur Ausstattung von Bestands-Garagen gemäß Art. 14 RL (EU) 2024/1275 würde zu unverhältnismäßigen Belastungen führen und gefährdet private Investitionen. Stattdessen braucht es eine bedarfsgerechte, marktgerechte und verhältnismäßige Umsetzung auf Bundes- und Länderebene.
1. Ausgangslage
a) Die RL (EU) 2024/1275 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Ladeinfrastruktur in Bestands-Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen bis spätestens 1. Jänner 2027 sicherzustellen (mindestens 10 % Ladepunkte oder Leitungsinfrastruktur für 50 % der Stellplätze; Art. 14 Abs. 2 lit. b EPBD).
b) In Österreich liegt die Kompetenz für Bauordnungen bei den Ländern, flankiert durch Bundesregelungen (z. B. Energieausweisgesetz, Energieeffizienzgesetz).
c) Bereits heute existieren in vielen Landesbauordnungen Mindeststandards für Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur, insbesondere für Neubauten.
2. Problemstellung aus Sicht der Branche
a) Geringe Auslastung bestehender Ladepunkte – wirtschaftlich nicht tragfähig
- Durchschnittliche Nutzung in Garagen: deutlich unter 5 %
- Mehrheit der E-Autofahrer lädt zu Hause oder am Arbeitsplatz
b) Hohe Investitionskosten im Bestand
- Nachrüstung erfordert umfangreiche Elektroinstallationen, Netzverstärkungen und Brandschutzanpassunge
- Wirtschaftliche Amortisation ist unter derzeitigen Marktbedingungen unrealistisc
c) Marktverzerrung durch kommunale Anbieter
- Kommunale Energieversorger bieten Ladeleistungen teils unter Marktpreis an
- Private Betreiber können unter diesen Bedingungen nicht kostendeckend arbeiten
d) Rechtliche Bedenken
- Pflichtinvestitionen in Bestandsimmobilien greifen in Eigentumsrechte ein
- Umsetzung muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen
- Einheitliche rechtliche Regelungen für bi-direktionales Laden fehle
e) Technische und betriebliche Risiken
- Ladesäulen und Schnittstellen müssen künftig bi-direktional sein
- Es fehlen investitionssichere technische Standards für bi-direktionales Laden
- Es fehlen die Netzkapazitäten
- Nachrüstungen in älteren Garagen sind technisch aufwendig
- Zusätzliche Kosten entstehen durch Lastmanagementsysteme und Sicherheitseinrichtungen
f) Bedarfsferne Vorgaben
- Starre Prozentvorgaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Nutzungsverhalten
- Regelmäßige Bedarfsanalysen wären praxisnäher als pauschale Quoten
3. Forderungen der Branche
a) Qualität statt Quantität
- Ladeleistung als Maßstab (z. B. 1 kW Gesamtleistung je Stellplatz) statt bloßer Zählung von Ladepunkten.
- Wahlfreiheit zwischen AC- und DC-Ladung je nach Standorttyp und Verweildauer.
- Verpflichtende Umsetzung nur bei nachgewiesenem Bedarf (Selbst in Ländern mit sehr hohem Elektrofahrzeuganteil, wie Norwegen, zeigt sich, dass eine flächendeckende Infrastrukturquote von 20 % Ladepunkten in Parkgaragen nicht erforderlich ist.)
b) Bedarfsorientierung
- Ausbaupflicht erst ab nachgewiesener Auslastung > 30 % der bestehenden Ladepunkte
- Regelmäßige Evaluierung des Bedarfs
- Perspektivisch Fokus auf bi-direktionales Laden und Lastmanagement statt bloßer Ladepunktdichte (Nutzung von Stromüberschüssen im Sommer
c) Flexible Umsetzung in föderaler Struktur
- Einheitliche OIB-Richtlinie zur Vermeidung von neun unterschiedlichen Bauordnungs-Novellen
- Übergangsfristen an den regionalen E-Fahrzeug-Bestand koppeln
d) Förderungen statt Zwang
- Staatliche Unterstützung für Investitionen, insbesondere bei Netzanschluss- und Brandschutzkosten
e) Wettbewerbsgleichheit
- Keine kommunalen Dumpingtarife, die private Anbieter benachteiligen
- Sicherstellung eines fairen Wettbewerbsumfelds für private und öffentliche Betreiber.
Schlussfolgerung
Die Garagen- und Parkhausbranche unterstützt die Klimaziele der Europäischen Union. Sie lehnt jedoch pauschale, unverhältnismäßige Nachrüstungspflichten im Bestand ab. Stattdessen fordert sie eine bedarfsgerechte, geförderte und marktgerechte Umsetzung, die technische Realitäten, Wirtschaftlichkeit und Eigentumsrechte gleichermaßen berücksichtigt. Nur so können private Investitionen erhalten bleiben, Wettbewerbsfähigkeit gesichert und die Energiewende sinnvoll begleitet werden.