Smart Tacho 2 ab 1. Juli 2026
Neue Kontrollgerätepflicht für grenzüberschreitende Transporte
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Ab 1.7.2026 müssen auch Kleintransporteure, d.h. Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg beträgt, mit einem Kontrollgerät der jüngsten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotage-Beförderungen eingesetzt werden. Diese Änderung trifft sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge.
Damit einher gehen neben dem Einbau eines Kontrollgeräts auch die Einhaltung zahlreicher neuer Vorschriften, wie Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage und Entsendung.
In einer Online-Informationsveranstaltung am 1. Oktober 2025 hat der Fachverband Güterbeförderung einen ersten Überblick über die bevorstehenden Änderungen gegeben.
>> Präsentationsunterlagen: " Smart Tacho 2 ab 1. Juli 2026"