Fachgruppentagung des Landesgremiums des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels | 2. Oktober 2025
um 15:00 Uhr in Eisenstadt
Lesedauer: 1 Minute
Zeit und Ort
- Donnerstag, 2. Oktober 2025
15:00 Uhr - Wirtschaftskammer Burgenland
UBIT-SeminarCenter (EG)
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tagesordnung
- Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Annahme der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung (Das Protokoll liegt in der Gremialkanzlei zur Einsichtnahme auf.)
- Erhöhung der Grundumlage 2026 – Beschlussfassung *)
- Rechnungsabschluss 2024 – Kenntnisnahme
- Voranschlag 2026 – Beschluss
- Delegierung der Beschlussfassung an den Gremialausschuss gemäß § 65 WKG für die Funktionsperiode 2025-2030 über:
• grundsätzliche Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Fachgruppe
• den Voranschlag und Rechnungsabschluss
• Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
• Budgetüberschreitung und Nachtragsvoranschlag - Bericht des Obmannes KommR Ing. Werner Adelmann
- Aktuelle Themen aus der Sparte Handel, dem Bundesgremium und der WK-Organisation
- Allfälliges
*) Bei der Fachgruppentagung wird ein Antrag auf Erhöhung der Grundumlage von 146,- Euro auf 156,- Euro gestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung (§ 27 Abs. 2) sind die Mitglieder bei Veränderungen der Grundumlage zur Meinungsäußerung eingeladen. Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 26. September 2025 der Fachgruppe mitteilen (entweder schriftlich per E-Mail handel@wkbgld.at, mittels Telefax T: 05 90907-3315 oder per Post an das Landesgremium Baustoff-, Eisen- und Holzhandel).
Anmeldung
Wir bitten Sie um Anmeldung bis spätestens 25. September 2025 per Mail an handel@wkbgld.at.
Teilnahmeberechtigung & Information
An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen uns sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (gemäß § 85 Abs. 2 WKG) erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung schriftlich vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.