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Eine Person steht in einem Raum. Vor ihr ist ein Korb, in dem Eier sind. Die Person hält in der linken Hand zwei Eier und blickt darauf. Mit der rechten Hand hält sie einen weiteren Korb, in dem Gemüse ist. Hinter ihr sind Regale mit Lebensmitteln
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Fachgruppentagung des Landesgremiums des Lebensmittelhandels | 24.9.2026

Um 15:00 Uhr in Eisenstadt

Lesedauer: 1 Minute

02.09.2026

Zeit und Ort

  • Donnerstag, 24. September 2026
    15:00 Uhr
  • Wirtschaftskammer Burgenland
    Sitzungszimmer Mitte – 2. Stock
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung
  4. Erhöhung der Grundumlage 2027 – Beschlussfassung *)
  5. Bericht Obmann Manfred Moyses
  6. Aktuelle Themen aus der Sparte Handel und der WK-Organisation
  7. Allfälliges

Anmeldung

Wir bitten Sie um Anmeldung bis spätestens 17. September 2026 per Mail an handel@wkbgld.at.

Teilnahmeberechtigung & Information

*) Bei der Fachgruppentagung wird ein Antrag auf Erhöhung der Grundumlage von 125,00 Euro auf 145,00 Euro gestellt. Entsprechend der Geschäftsordnung (§ 27 Abs. 2) sind die Mitglieder bei Veränderungen der Grundumlage zur Meinungsäußerung eingeladen

Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 18. September 2026 der Fachgruppe mitteilen (entweder schriftlich per E-Mail handel@wkbgld.at, mittels Telefax T: 05 90907-3315 oder per Post an das Landesgremium des Lebensmittelhandels)

Das Wirtschaftskammergesetz schreibt im Rahmen des Bedarfsdeckungsprinzips vor, dass die für die Führung der Fachgruppe notwendigen Ausgaben durch die Grundumlagen zu decken sind. Aufgrund der stark gestiegenen Kosten ist es daher notwendig, die Grundumlage zu erhöhen. Zielsetzung ist, weiterhin ein bestmögliches Service durch das Bundes- und Landesgremium des Lebensmittelhandels sicherzustellen

An der Fachgruppentagung sind alle Mitglieder der Fachgruppe teilnahmeberechtigt. Juristische Personen uns sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (gemäß § 85 Abs. 2 WKG) erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung schriftlich vorzulegen

Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.

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