Fachgruppentagung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure | 8. Oktober 2025
15:30 Uhr in Stegersbach
Lesedauer: 1 Minute
Zeit und Ort
- Mittwoch, 8. Oktober 2025
15:30 Uhr - Allegria Resort Stegersbach
Golfstraße 1
7551 Stegersbach
Tagesordnung
- Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung
(liegt im Büro der Landesinnung zur Einsichtnahme auf) - Rechnungsabschluss 2024 – nachträgliche Kenntnisnahme
- Voranschlag 2026 – Beschlussfassung
- Delegierung für die Funktionsperiode 2025–2030 gem. § 65 Abs. 1 WKG
- Erhöhung der Grundumlagen 2026 – Beschlussfassung*
- Bericht Landesinnungsmeister Mst. Paul Deutsch
- Bericht aus der Bundesinnung - Bundesinnungsmeisterin Mag.in Dagmar Zeibig
- Ehrungen Firmenjubiläen
- Vorführung mit Petra Schönet, BEAUNITED GmbH
Im Anschluss: Einladung zum gemeinsamen Abendessen
*) Begründung der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure:
Eine Landesinnung ist gesetzlich verpflichtet, die Bemessungsbasis der Grundumlage so festzusetzen, dass eine Bedeckung der Ausgaben gegeben ist. Ebenso ist im Wirtschaftskammergesetz festgelegt, eine Ausgleichsrücklage in Höhe eines Haushaltsbudgets anzusparen.
Da die Finanzierung sowie eine Ansparung der Ausgleichsrücklage mit der aktuellen Grundumlage nicht gesichert sind, wird in der Fachgruppentagung eine Erhöhung der Grundumlage von € 196,- auf € 250,-sowie der Sozialversicherungsbeitragssumm in diesen Berufszweigen des vorangegangenen Jahres mit einem Prozentsatz in Höhe von 0,15 % zum Beschluss vorgelegt.
Entsprechend der Geschäftsordnung haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, zur geplanten Grundumlagenerhöhung Ihre Meinung zu äußern. Die Meinungsäußerung kann auf dem Postwege an die Adresse der Landesinnung, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1 oder per E-Mail: thomas.kornfeind@wkbgld.at bis spätestens 17. September 2025 abgegeben werden. Diese Befragung stellt aber keine Abstimmung dar! Der Grundumlagenbeschluss für 2026 kann im Büro der Landesinnung eingesehen werden.
Bitte beachten Sie zur Ausübung der Stimmrechte: Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Personengesellschaften) haben einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen mit einer firmenmäßig gezeichneten Vollmacht der Gesellschaft auszustatten.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Anmeldung
Wir bitten Sie um verlässliche Anmeldung bis spätestens 17. September 2025 per Mail an emma.pachinger@wkbgld.at.