Fachgruppentagung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker | 1. Oktober 2025
Um 16:00 Uhr in Eisenstadt
Lesedauer: 1 Minute
Zeit und Ort
- Mittwoch, 1. Oktober 2025
16:00 Uhr - Ratschens Restaurant
Am Ratschen 5
7474 Deutsch Schützen
Tagesordnung
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Annahme der Tagesordnung
- Rechnungsabschluss 2024 – Bericht
- Erhöhung der Grundumlage 2026 – Beschluss
- Voranschlag 2026 - Beschluss
- Delegierungen gem. § 65 WKG 1998
- Bericht des Innungsmeisters DI Andreas Karlich
- KI – Anwendungsmöglichkeiten und -gebiete für die Sanitärtechniker –
Ing. Florian Piff, MSc, Obmann-Stv. der Fachgruppe der Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie - Ehrungen
- Allfälliges
Grundumlage 2026
Die Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker hat für ihre Mitglieder im Jahr 2015 ein Normenpaket mit dem Austrian Standards Institut abgeschlossen. Die Kosten werden auf die Mitglieder umgelegt und in die Grundumlage integriert.
Die Grundumlage 2026 soll wie folgt angepasst werden:
- Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag.
Mindestens der Betrag einer Betriebsstätte: 370,-- Euro - Die Sozialversicherungssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Forme eines Hebesatzes (in %): 0,00 %
Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG),
ausgenommen die Fälle des Ruhens gem. § 123 Abs. 9 WK
Ruhen alle gem. § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigung für
die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in
folgender Höhe zu entrichten: 185,-- Euro
Entsprechend der Geschäftsordnung haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, Ihre Meinung zu dieser Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Einhebung der Grundumlage zu äußern.
Die Meinungsäußerung kann auf dem Postweg an die Adresse der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, per Fax: 05 90 90 7 – 3115 oder per E-Mail: karl.tinhof@wkbgld.at bis spätestens 22. September 2025 abgegeben werden.
Im Anschluss an die Tagung lädt die Landesinnung zu einem Abendessen.
Anmeldung
Wir bitten um zuverlässige Teilnahme sowie um Anmeldung bei Carola Semeliker per E-Mail bis 24. September 2025.