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Seitliche Aufnahme einer Person mit Gehörschutz, Schutzbrille und Maske, die mit beiden Händen eine Schleifmaschine auf ein Holzbrett hält, auf das sie blickt. Im Hintergrund sind Holzbretter gelagert.
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Fachgruppentagung Tischler und Holzgestalter | 10. Oktober 2025

15:30 Uhr in Neustift an der Lafnitz

Lesedauer: 1 Minute

10.09.2025

Zeit und Ort

  • Freitag, 10. Oktober 2025
    15:30 Uhr
  • Braugasthof Schmidt – Raben Bräu
    Brauhausplatz 1
    7420 Neustift an der Lafnitz

Programm & Tagesordnung

14:30 Uhr: Empfang – mit Besichtigungsmöglichkeit der Informationsstände unserer Sponsoren

15:30 Uhr: Beginn der Fachgruppentagung

  1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Annahme der Tagesordnung 
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung (liegt im Büro der Landesinnung zur Einsichtnahme auf)
  4. Rechnungsabschluss 2024 – nachträgliche Kenntnisnahme
  5. Voranschlag 2026 – Beschlussfassung
  6. Delegierung für die Funktionsperiode 2025–2030 gem. § 65 Abs. 1 WKG
  7. Erhöhung der Grundumlage 2026 – Beschluss*
  8. Bericht Landeslehrlingswart - Mst. Harald Honigschnabel
  9. Bericht Landesinnungsmeister – Mst. Ing. Christoph Grünwald
  10. Bericht Bundesinnungsmeister – Mst. KommR Gerhard Spitzbart
  11. Ehrung der Jungmeister sowie Firmenjubiläen
  12. Vortrag

Im Anschluss: Einladung zum gemeinsamen Abendessen

*) Begründung der Landesinnung der Tischler und Holzgestalter:
Eine Landesinnung ist gesetzlich verpflichtet, die Bemessungsbasis der Grundumlage so festzusetzen, dass eine Bedeckung der Ausgaben gegeben ist. Ebenso ist im Wirtschaftskammergesetz festgelegt, eine Ausgleichsrücklage in Höhe eines Haushaltsbudgets anzusparen.

Da die Finanzierung sowie eine Ansparung der Ausgleichsrücklage mit der aktuellen Grundumlage nicht gesichert sind, wird in der Fachgruppentagung eine Erhöhung der Grundumlage von € 250,- auf € 380,- sowie der Sozialversicherungsbeitragssumm in diesen Berufszweigen des vorangegangenen Jahres mit einem Prozentsatz in Höhe von 0,65 % zum Beschluss vorgelegt. Entsprechend der Geschäftsordnung haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, zur geplanten Grundumlagenerhöhung Ihre Meinung zu äußern.

Die Meinungsäußerung kann auf dem Postwege an die Adresse der Landesinnung, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1 oder per E-Mail: thomas.kornfeind@wkbgld.at bis spätestens 19. September 2025 abgegeben werden. Diese Befragung stellt aber keine Abstimmung dar! Der Grundumlagenbeschluss für 2026 kann im Büro der Landesinnung eingesehen werden.

Anmeldung

Wir bitten Sie um verlässliche Anmeldung bis spätestens 19. September 2025 per E-Mail an emma.pachinger@wkbgld.at.


Bitte beachten Sie zur Ausübung der Stimmrechte: Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Personengesellschaften) haben einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen mit
einer firmenmäßig gezeichneten Vollmacht der Gesellschaft auszustatten.

Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden.

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