Zum Inhalt springen
Aufgeschnittene Bratwurst auf Pappteller mit Patzen Senf und Holzgäbelchen in ein Stück gesteckt, nebenliegend auf Serviette Scheibe Brot, im Hintergrund verschwommen weitere Bratwürste auf Bratfläche
© Spitzi-Foto | stock.adobe.com
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Buschenschenke, freies Gastgewerbe, Würstelstand

Kriterien: Wer darf was?

Lesedauer: 1 Minute

01.04.2026

Sie wollen das „freie Gastgewerbe“ anmelden und wissen nicht, welche Speisen und Getränke Sie verabreichen und zubereiten dürfen? Entscheidend dabei ist das einfache Verabreichen und Zubereiten von Speisen und Getränken. 

Was darf ich und was darf ich nicht? 

Weitere interessante Artikel
  • Holzwürfel mit Aufschrift AGB und Paragraphen-Symbol in weißer Schrift mit grau hinterlegtem Kreis, in der Unschärfe zeigt sich darunter eine ausgebreitete Tageszeitung
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Gastgewerbe (AGBG)
    Weiterlesen
  • Lächelnde Person mit Brille und erhobenem Stift in der Hand sitzt vor aufgeklapptem Laptop und Büchern
    Serviceangebot der Sparte Tourismus Burgenland
    Weiterlesen