Flagge von Russland und Ukraine
© WKÖ
Sparte Bank und Versicherung

News Ukraine-Russland-Konflikt

Informationen der Bundessparte Bank und Versicherung

Lesedauer: 1 Minute

Durch die russische Aggression gegen die Ukraine am 24.2.2022 wurden die seit 2014 bestehenden EU-Finanzsanktionen gegen Russland wesentlich verschärft. Seit März 2022 ist auch Belarus von den EU-Sanktionen gegen Russland umfasst. Mittlerweile wurden durch den Rat der EU 10 umfassende Sanktionenpakete verabschiedet.

Dadurch wurde u.a. der Zugang Russlands (inkl. Zentralbank) und vieler Banken und Unternehmen zum EU-Kapitalmarkt unterbunden. Zudem hat der Rat der EU einen Ausschluss vieler russischer Banken aus dem Zahlungsverkehrssystem SWIFT, ein Zurverfügungstellungsverbot von Euro-Banknoten, ein Transaktionsverbot mit der russischen Notenbank sowie ein Verbot der Entgegennahme von Bankeinlagen von mehr als 100.000 Euro von russischen Staatsbürgern und ein Verbot des Verkaufs von EU-Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, beschlossen. Auch ist es verboten russische Staatsanleihen zu erwerben. Viele russische Banken in der EU unterliegen mittlerweile auch einem sogen. Asset Freeze. 

Die geltenden EU-(Finanz)sanktionen beruhen im Wesentlichen auf 2 Verordnungen:

  • VO 833/2014 idgF (materielle Sanktionsbestimmungen)
  • VO 269/2014 idgF (gelistete Personen und Unternehmen) 

Für eine detaillierte, aktuelle Übersicht zu allen Russland-Sanktionen, insbesondere zu den Finanzsanktionen siehe Link auf der rechten Seite.

Stand: 07.03.2023