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Permanentbeköderung mit Rodentiziden

Änderungen bei der Mäusekontrolle im Innenbereich

Die Übergangsfristen der alten Zulassungen für die Verwendung von Rodentiziden neigen sich dem Ende zu. Anbei die Stellungnahme des Ministeriums zu den jetzt aktuellen Zulassungen.

Für die Betreuung unserer Kunden hinsichtlich Monitoring für das vorgeschriebene HACCP-Konzept ergeben sich daraus Änderungen bei der Mäusekontrolle im Innenbereich. Wurden Wirkstoffköder in Mäuseköderstationen bisher meist dazu verwendet, einen Mäusebefall festzustellen, ist dies so nun nicht mehr möglich.

Liest man in den Zulassungen (Punkt4: Zugelassene Anwendungen/ Maus Innenbereich/konzessionierte Schädlingsbekämpfer) nach, gibt es da Einschränkungen bei der Verwendung der Rodentizide. Etwa: Nicht als permanente Köder, zur Vorbeugung eines Nagetierbefalls oder zur Feststellung von Nagetieraktivität verwenden. Oder: Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung (Permanentbeköderung) ist auf Orte mit einer hohen Gefahr eines Nagetierbefalls beschränkt, wenn sich andere Methoden zur Bekämpfung als unzureichend erwiesen haben.

Als Konsequenz daraus ergibt dies aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten für uns Schädlingsbekämpfer, ein Mäusemonitoring sinnvoll für den Kunden zu betreiben:

  • Es werden in den Köderboxen nur noch Nontoxköder verwendet. Die Kontrollintervalle erfolgen in einem Abstand von max 4 Wochen oder, bei sensiblen Bereichen, auch öfter.
  • Ein Elektronisches Meldesystem wird installiert, das entweder die Anwesenheit von Mäusen oder ein Fangergebnis zeitnah meldet, und eine Bekämpfung auslöst.

Details

Die Permanentbeköderung mit Rodentiziden ist in Österreich nicht grundsätzlich verboten, allerdings gibt es schon EU-weit durch die Durchführungsverordnungen zur Genehmigung der antikoagulanten Wirkstoffe gewisse Einschränkungen.

Die Permanentbeköderung ist nur möglich:

  • für konzessionierte Schädlingsbekämpfer
  • für die beiden Wirkstoffe Difenacoum und Bromadiolon, unter der Auflage, dass Produkte mit diesen Wirkstoffen „… nur an Orten zugelassen werden, an denen die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Invasion hoch ist, wenn sich andere Bekämpfungsmethoden als unzureichend erwiesen haben.“

Für alle anderen antikoagulanten Wirkstoffe und für alle anderen Verwender (nicht-berufsmäßige und berufsmäßige) ist keine Permanentbeköderung zugelassen (siehe auch Anhang).

Es gibt in Österreich zugelassen Biozidprodukte, sowohl mit Difenacoum als auch mit Bromadiolon, die eine Permanentbeköderung durch konzessionierte Schädlingsbekämpfer ermöglichen.

Beispiele für Bromadiolon: AT-0009472-0000 (Bromatrol Bait Blocks + weiterer Handelsname); AT-0002270-0000 (JADE BLOCK); …

Beispiele für Difenacoum: AT-0000162-0000 (Bonirat Pasta + weitere Handelsnamen); AT-0001333-0000 (MYOCURATTIN-FCM-Granulat + weitere Handelsnamen); …

(Ich bitte um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, hier eine erschöpfende Liste aller für die Permanentbeköderung zugelassenen Rodentizidprodukten zur Verfügung zu stellen.) Sollte eine weitere Recherche nach anderen Produkten interessant sein:

  • Im Biozidprodukteregister kann hierzu nach Wirkstoff und Verwendergruppe gefiltert werden, um eine erste Auswahl treffen zu können.
  • Für nähere Informationen können die Bescheide und die Anlagen auf der Homepage der ECHA eingesehen werden: Vor allem die ANLAGE 1 enthält hier die zugelassenen Anwendungen sowie die (anwendungsspezifischen) Anweisungen für die Verwendung und Risikominderungsmaßnahmen, die sich auf die Permanentbeköderung beziehen könnten.

Generell haben die für die Permanentbeköderung zugelassenen Produkte Anwendungsbestimmungen für die Verwendung oder Risikominderungsmaßnahmen vorgeschrieben, die in der ANLAGE 1 zu finden sind. Diese können Unterschiede aufweisen, da sie produktspezifisch und von der Bewertung der unterschiedlichen Referenzmitgliedstaaten abhängig sind. Sie könnten z.B. lauten:

  • Standorte mit einer permanenten Beköderung sollten regelmäßig in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Produktlabels kontrolliert werden. Der Zeitraum zwischen den Besuchen sollte vom verantwortlichen Techniker festgelegt werden, darf jedoch nicht länger als alle vier Wochen dauern, wenn die Dauerbeköderung im Freien durchgeführt wird.
  • Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung (Permanentbeköderung) ist streng auf Orte mit einer hohen Gefahr eines Nagetierbefalls beschränkt, wenn sich andere Methoden zur Schadnagerkontrolle als unzureichend erwiesen haben. Eine befallsunabhängige Dauerbeköderung als Strategie ist regelmäßig im Rahmen der integrierten Schädlingsbekämpfung und der Beurteilung der Gefahr eines Wiederbefalls zu überprüfen.

Rückfragen an:

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Sektion V - Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie
Abteilung V/5 - Chemiepolitik und Biozide
DI Susanne Langer
+43 1 71100 612347
Stubenbastei 5, 1010 Wien
susanne.langer@bmnt.gv.at
bmnt.gv.at

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