Gesundheitsberufe, Bundesinnung

Mediengesetz

Achtung Homepage Betreiber – Änderung Mediengesetz

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Am 1. Juli 2005 trat eine Novelle des Mediengesetzes in Kraft. Die Novelle sieht unter anderem neue Informationspflichten für Websites und Newsletter vor. Alle Unternehmen, die eine Website betreiben oder einen Newsletter versenden, sind davon betroffen.

Die Wirtschaftskammer Österreich stellt Ihnen ein Service zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie diese Informationspflichten einfach und unbürokratisch erfüllen können.
Nutzen Sie dazu das erweiterte ECG-Service im WKO.at Firmen A-Z, das für Mitglieder kostenlos angeboten wird. Voraussetzung für die Nutzung ist das Ergänzen von einigen, wenigen Feldern im Firmen A-Z. Der Weg dorthin ist einfach.

Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf http://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx an:

Benutzername: XXXXXX
Passwort: YYYYYY

Unsere kostenlose WKO.at-Serviceline unterstützt Sie gerne unter der Nummer 0800 221 223 (Mo.-Fr. 8-20 Uhr, Sa. 8-12 Uhr) oder schicken Sie ein Fax an 0800 221 224 oder eine E-Mail an office@wko.at

Weitere Informationen zur Novelle des Mediengesetzes finden Sie unter http://wko.at/e-recht

Stand: 22.12.2011