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Reparaturbonus: Reparatur von Hörgeräten und elektrischen Mobilitätshilfen wird gefördert

Förderung für das Gewerbe der Bandagisten, der Orthopädietechnik und der Hörgeräteakustik 

Das Klimaschutzministerium unterstützt bis 2026 die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, darunter fallen auch Hörgeräte und elektrische Mobilitätshilfen.

>>nähere Informationen zum Reparaturbonus

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist eine entsprechende Berechtigung für das Gewerbe der Bandagisten, der Orthopädietechnik und der Hörgeräteakustik. Die Förderung ist in erster Linie für die Verrechnung mit Privatpersonen und nicht für die Abrechnung von Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern gedacht.

Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist eine Registrierung als Partnerbetrieb, Informationen finden Sie unter Reparaturbonus 2022 bis 2026.

Stand: