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Verschiebung der Reform bei Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Angleichung der Fristen ab 1.7.2021

Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.

Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.

Achtung:
Bei den Zahntechnikern sind im Kollektivvertrag für die Arbeiter bereits die langen Kündigungsfristen enthalten.