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Feststellung einer Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe 2023

Ergebnisprotokoll der 142. Sitzung der Unabhängigen Schiedskommission

Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister gibt bekannt, dass bei der Unabhängigen
Schiedskommission beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in ihrer 142. Sitzung om 12. Dezember 2022 die Feststellung einer Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe erwirkt werden konnte.

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine
Kostenerhöhung für das Bewachungsgewerbe (für alle Kostenanteile, insbesondere sowohl
für die Lohnkosten als auch für die Sonstigen Kosten) mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2023 für
folgende Bereiche festgestellt:

I. Verwendungsgruppen A, B, C und E9,94%
II. Verwendungsgruppe D – Mobiler Dienst 11,32%
III. Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst20,84%