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Patentausüber und -verwerter

Wer sind wir?
Patentausüber und -verwerter
© Fotolia

Patente schützen territorial und zeitlich begrenzt vor der unerlaubten Benutzung von technischen Erfindungen durch Dritte.

Patentinhaber können Erfindungen, in dem sich aus der Patentschrift ergebenden Schutzumfang, gewerbsmäßig ausüben ohne eine Gewerbeberechtigung zu haben.

Es ist lediglich die Bezirksverwaltungsbehörde über den Beginn der Ausübung zu informieren. Die meisten Patentinhaber verwerten ihre Erfindungen jedoch nicht selbst, sondern räumen Dritten entsprechende Rechte ein. Auch dafür wird keine Gewerbeberechtigung benötigt.

Unterstützung erhalten sie dabei von Patentverwertern. Diese begleiten Unternehmen am Weg zur Erlangung sowie bei der Verwaltung und Verwertung von Immaterialgüterrechten.

Ausgenommen davon sind nur jene Tätigkeiten, welche Patentanwälten vorbehalten sind.

Zu den Leistungen der Patentverwerter zählen die Suche nach der optimalen Verwertungsstrategie (Verkauf, Lizenzierung, Neugründung), Berechnung von Patentwerten, Vertragserstellung und -verhandlung, Vermittlung von Patentkäufern und Lizenznehmern, Überwachung der Einhaltung von Schutzrechten, Prüfung ob neue Produkte die Rechte Dritter verletzen, Recherchen zum Stand der Technik sowie Neuheitsprüfungen.

Sie sind das Bindeglied zwischen Forschung, Rechtswesen und Wirtschaft. Durch die Inanspruchnahme ihres Fachwissens, kommt es zu einer Verkürzung der Entwicklungszyklen, Senkung der Entwicklungskosten, Vermeidung von Doppelentwicklungen und der rechtzeitigen Erkennung von Ideen und Trends, die als Basis für die Neuproduktentwicklung dienen. 

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