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Richtlinie der AUVA zur Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht auf Grundlage der KJBG-VO

Branchenrelevante Informationen für Kunststoffverarbeiter
Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Jugendlichen bei der Arbeit ist unter anderem festgelegt, dass Jugendliche zu Arbeiten an gefährlichen Arbeitsmitteln nicht bzw. Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge) an gefährlichen bzw. bestimmten ausdrücklich angeführten Arbeitsmitteln im Betrieb erst nach 18 Monaten Ausbildung herangezogen werden dürfen. Nähe Informationen finden sich im Download-Bereich.
Stand: