Mechatroniker, Bundesinnung

Änderungen in der bestehenden Mechatronik-Ausbildungsordnung

Neue Kombinationsmöglichkeiten von Modulen 

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Aufgrund neuerer Entwicklungen der Branche sollen weitere Kombinationsmöglichkeiten von Haupt- und Spezialmodulen möglich werden:

  • Automatisierungstechnik (H1) mit Fertigungstechnik (H3), IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik (H4) und Alternative Antriebstechnik (H5)
  • Elektromaschinentechnik (H2) mit Fertigungstechnik (H3) und Alternative Antriebstechnik (H5)
  • Alle Hauptmodule können mit beiden Spezialmodulen kombiniert werden.

Weitere inhaltliche Anpassungen beziehen sich auf Aktualisierungen von Bezeichnungen wie z. B. IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik.

Die geänderte Ausbildungsordnung wurde am 4.7.2019 kundgemacht (BGBl. II Nr. 196/2019) und tritt mit 1.8.2019 bzw. 1.1.2020 in Kraft (siehe § 15 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen).

Stand: 14.07.2020