Tischler und Holzgestalter, Bundesinnung

Dienstnehmerausfallversicherung statt EFZG

Rückgang der Krankenstände
Private Angebote rechnen sich besser als ehemals der Entgeltfortzahlungsfonds

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Die Krankenstände sind seit Abschaffung des Erstattungsfonds stark gesunken.

Der Entgeltfortzahlungsfonds wurde mit 1.Oktober 2000 abgeschafft. Die Krankenstände gingen seitdem sukzessive zurück.
Im Dezember 2000 sind die Krankenstände gegenüber Dezember 1999 um 18,28 % gesunken.
Von Jänner 2000 zu Jänner 2001 gingen die Krankenstände erneut um 13,15 % zurück.
Vom Jänner 2001 bis inkl. August 2001 sind die Krankenstände gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei Arbeitern um 6,9 %, bei Angestellten um 0,2 % weiter gesunken.

Das EFZG war für kleine Unternehmen zumeist eine Verlustrechnung.

Beim Großteil der österr. Unternehmen ergab sich durch den EFZ-Fonds eine Verlustrechnung. Sie zahlten mehr an Beiträgen in den Fonds ein, als sie rückerstattet bekamen.

Laut einer Erhebung der GKK Steiermark leisteten Betriebe bis 19 Mitarbeiter monatlich rund ATS 20,1 Millionen an EFZG-Beiträgen, während der Erstattungsbetrag nur bei ATS 18,5 Millionen lag. Betriebe mit 20 und mehr Mitarbeitern zahlten ATS 53,7 Millionen ein und erhielten nur ATS 48,5 Millionen zurück.

Dazu kommt, dass beim EFZG nur Krankheitsausfälle von Arbeitern versichert waren. Die neuen privaten Dienstnehmerausfallversicherungen integrieren jedoch auch Krankenstände der Angestellten und verbessern somit in jedem Fall die bisherige Situation bei der Entgeltfortzahlung.

Zusätzlich zu privaten Dienstnehmerausfallversicherungen wurde als weitere Begleitmaßnahme der Dienstgeberbeitrag zur Krankenversicherung der Arbeiter seit 1.Jänner 2001 um 0,3 Prozent gesenkt und die Aliquotierung des Urlaubes bei Ausscheiden des Arbeitnehmers eingeführt.

Das bieten private Dienstnehmerausfall-Versicherungen
(beispielhafte Aufzählung Stand 20.4.2001)

  • GENERALI Versicherung AG:
    Es stehen 3 Varianten (3 Tage,7 Tage und 14 Tage Karenz*)) zur Verfügung. Die Leistung wird für die Dauer des gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruches zu 80 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts erbracht. Die monatliche Prämie ist nach Branchenzugehörigkeit gestaffelt (3,5 % bis 1,1 % des Jahresbruttoentgeltes als Monatsprämie). 
  • UNIQA Personenversicherung AG:
     Die Höhe der Versicherungsleistung orientiert sich am Einkommen und beträgt 70 %. Die Karenzzeit*) beträgt 14 Tage pro Krankenstand. Die Prämie soll im Durchschnittssatz 3,7 % des Brutto-Monatseinkommens ausmachen.
  • Wiener Städtische AG:
     Geleistet wird Krankengeld für die gesetzliche Dauer der Entgeltfortzahlung. Die Karenzzeit *) beträgt 7 Tage.

    Variante 1: Fixprämienmodell: für Arbeitgeber bis 5 versicherte Arbeitnehmer. Die monatliche Fixprämie ist nach Taggeldhöhe und Beitrittsalter gestaffelt. Die Versicherungsleistung kann wahlweise mit einem Taggeld von ATS 300 bis ATS 700 festgelegt werden.

    Variante 2: leistungsorientiertes Lohnsummenmodell: Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitnehmern können anstelle der Variante 1 folgende Leistungen wählen: Die Monatsprämie beträgt 3,45 % der Bruttolohnsumme des jeweiligen Monats. Die Versicherungsleistung für jeden ersatzpflichtigen Krankenstandstag beträgt 1/30 des monatlichen Bruttolohns.

Andere Versicherungen bieten ähnliche Produkte an. Es wird den Betrieben daher empfohlen, auch bei ihren eigenen Versicherungen Vergleichsangebote einzuholen.

*) in dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Stand: 16.10.2015