Sparte Handel

Verhaltenstipps bei Ladendiebstahl und Raubüberfallen

Mag. Herwig Lenz vom BMI gibt Hinweise und Empfehlungen

Lesedauer: 2 Minuten

Verhaltenstipps

Herr Mag. Herwig Lenz, Leiter des Büros Kriminalprävention und Opferhilfe vom Bundesministerium für Inneres gibt folgende Tipps bei Ladendiebstahl und Raubüberfällen:

Hinweise zum Erkennen von Ausspähhandlungen

Erkenntnisse sprechen dafür, dass durch die Täter die Zielobjekte geplanter Aktionen im Vorfeld ausgespäht werden:

  • Achten Sie auf Pkw, insbesondere älterer Bauart, in unmittelbarer Nähe Ihres Geschäftes, die nicht der täglichen Routine entsprechen und in denen sich evtl. Personen längere Zeit aufhalten! Notieren Sie sich Zeit, Typ, Farbe und Kennzeichen des Pkw und machen Sie sich Notizen zur Beschreibung / Verhalten des Insassen!
  • Achten Sie auf Personen, die nicht zum Kundenstamm Ihres Geschäftes gehören und die ein auffälliges bzw. verdächtiges Verhalten zeigen! Anhaltspunkte dafür können sein:
    • Aufenthalt im Geschäft ohne erkennbaren Anlass
    • Beobachten von Geschäftsabläufen, der Räumlichkeit, Personal etc.
    • Fragen nach Öffnungszeiten
    • mehrere, evtl. zusammengehörig erscheinende Personen, von denen evtl. nur eine Person Geschäfte abwickelt (Kauf von Waren geringen Wertes)
  • Tipp: Nehmen sie aktiv mit diesem Kundenkreis Kontakt auf. Fragen Sie, ob Sie helfen können. Wenn der Kunde angesprochen wird, ist die Anonymität nicht mehr so gegeben. Gehen Sie dem Kunden nach und beobachten ihn. Geben Sie ihm das Gefühl, beobachtet zu werden. 
  • Scheuen Sie sich nicht vor einem Anruf bei der Polizei, auch wenn Ihnen selbst Ihre Wahrnehmungen als unwichtig erscheinen sollten! Jeder Hinweis kann zur Aufklärung beitragen! 
  • Tragen Sie Ihnen bekannt gewordene Informationen der Polizei im Zusammenhang mit dem Sachverhalt keinesfalls nach außen, Sie gefährden sonst die Maßnahmen der Polizei und Ihre eigene Sicherheit! 
  • Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Beratung auch für Wirtschaftstreibende. Anforderung unter Telefon: 05 91 33

Verhalten während und nach einem Raubüberfall

1. Während des Überfalls:

  • Bewahren Sie Ruhe! 
  • Verlassen Sie nicht den gesicherten Bereich! 
  • Leisten Sie keine Gegenwehr und gehen Sie auf die Forderungen des Täters ein! 
  • Folgen Sie möglichst allen Anweisungen eines bewaffneten Täters! 
  • Handeln Sie möglichst besonnen und ruhig! Sprechen Sie neutral und aufgeschlossen mit dem Täter! 
  • Vermeiden Sie Provokationen jedweder Art! 
  • Geben Sie registriertes Geld mit heraus, wenn dies gefahrlos möglich ist! 
  • Lösen Sie Alarm und/oder Überwachungskameras aus, wenn dies ohne Gefahr für Leib und Leben möglich ist! 
  • Prägen Sie sich möglichst viele Einzelheiten zu dem oder den Tätern ein! 
  • Leisten Sie Verletzten Hilfe, soweit gefahrlos möglich, oder rufen sie baldmöglichst ärztliche Hilfe herbei!

2. Nach dem Überfall:

  • Verständigen Sie sofort die Polizei und geben Sie Ihre Wahrnehmungen bereits am Telefon durch! 
  • Beantworten Sie die Rückfragen der Polizei so genau wie möglich! 
  • Stellen Sie sofort jeglichen Geschäftsbetrieb ein! 
  • Berühren oder verändern Sie auf keinen Fall etwas in den Bereichen, in denen der/die Täter agierte(n) bzw. an Dingen, die von den Tätern angefasst wurden! 
  • Halten Sie Zeugen an, das Eintreffen der Polizei abzuwarten! Sollte dies nicht möglich sein, notieren Sie Personalien, Anschrift und telefonische Erreichbarkeiten! 
  • Lassen Sie keine Personen außer der Polizei in die Geschäftsräume! Geben Sie keine Presse- bzw. Medienauskünfte und gestatten Sie keine Bildaufnahmen, um die Fahndung und  Ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden! 
  • Machen Sie sich bereits vor Eintreffen der Polizei Notizen zum Hergang sowie dem/den Täter(n), z.B. Angaben zu Alter, Aussehen, Größe, Bekleidung, Maskierung, mitgeführten Gegenständen, Bewaffnung, Sprache/Dialekt, ggf. Fluchtfahrzeug und Fluchtrichtung sowie sonstige Auffälligkeiten oder besondere Merkmale! 

Stand: 15.11.2022