Pyrotechnikhandel

Fachinformationen des Pyrotechnikhandels

Tipps, Hintergrundinformationen und Publikationen für den Handel mit pyrotechnischen Artikeln

Lesedauer: 1 Minute

27.12.2023

Umgang mit Feuerwerkskörpern

Gemeinsam Sicher - Silvester 2023: Umgang mit Feuerwerkskörpern
In Zusammenarbeit mit dem BMI und dem KFV wurde in mehreren Treffen die Informationskampagne „Lass es krachen! Aber richtig!“ vorbereitet- eine Information zum Umgang mit Feuerwerkskörpern. Seitens des Pyrotechnikhandels werden 100.000 Stück des Flyers an alle Polizeidienststellen, alle Bezirksverwaltungsbehörden sowie über die Wirtschaftsorganisationen und die Unternehmen verteilt und breit gestreut. Begleitet wird diese Aktivität durch vermehrte Kontrolltätigkeiten der Polizei, startend vor Halloween, sowie starker medialer Präsenz.  
Weitere Aktivitäten, um den illegalen Kauf von Feuerwerken zu unterbinden werden ebenfalls durchgeführt.

Alle Informationen rund um den Kauf von Feuerwerkskörpern
Überblick und Tipps für den Kauf und sicheren Gebrauch von Feuerwerkskörpern

14 Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Tipps für den Umgang mit Blindgängern


Umweltverträglichkeit von Pyrotechnik

Folder: Umweltverträglichkeit von Großfeuerwerken
Informationen zur Umweltverträglichkeit von Profi-Feuerwerken

Österreichische Pyrotechnikhändler setzen auf umweltfreundliches Feuerwerk
Branchensprecher des Pyrotechnikhandels Rudolf Jost zu Umwelt und Feuerwerke

Erläuterungen und Übersicht zu Feuerwerken und deren Umweltverträglichkeit
Fakten zu Feuerwerkskörpern zusammengestellt von Rudolf Jost, Branchensprecher Pyrotechnikhandel

Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft "zum Schneiden" ist
Publikation des Deutschen Umweltbundesamts: Messergebnisse des Verbands Pyrotechnischer Industrie in Deutschland vom Umweltbundesamt anerkannt


Silvester-Erlässe


Tätigkeitsschwerpunkte des Pyrotechnikhandels

Schwerpunkte: 

  • CE-Kennzeichnung 
  • Kategorisierung und Altersbeschränkungen
  • Längere Aufbewahrungspflichten gem. § 27 Abs. 4 PyrTG 2010
  • Waldbrandverordnung
  • Ortsgebiet
  • Versandhandelsverbot
  • kurzfristige Verkaufsstände (Betriebsanlagengenehmigung)

Informationen zur REACH-Verordnung im Pyrotechnikhandel

Ab 1. Juni 2018 dürfen nur mehr solche chemischen Stoffe hergestellt, importiert und/oder vermarktet werden, die nach der REACH-Verordnung registriert sind. Mit selbigem Stichtag endet auch die letzte Übergangsfrist und damit verliert jede Vorregistrierung ihre Gültigkeit.

Die ECHA, Europäische Chemikalienagentur, hat Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen mit Stand Juni 2017 herausgegeben. Dieses Dokument hilft Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen festzustellen, ob Sie im Rahmen von REACH Verpflichtungen unterliegen.

Der Österreichische Pyrotechnikhandel sowie die Landesinnung der Chemischen Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- & Gebäudereinigung in NÖ haben sich der Rechtsmeinung von EUFIAS (European Fireworks Association) angeschlossen. 


WIFI-Kursangebot

Das WIFI bietet verschiedene Informationsveranstaltungen, Kurse und Lehrgänge zum Thema Pyrotechnik bzw. pyrotechnische Gegenstände an.