Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG)
Gesetz zur Überwachung des Handels mit Holz und Holzprodukten
Das Holzhandelsüberwachungsgesetz (kurz: HolzHÜG) dient der Durchführung bzw. Umsetzung der EU-Verordnungen, die dem illegalen Holzeinschlag und -handel entgegenwirken, auf nationaler Ebene.
Das Holzhandelsüberwachungsgesetz regelt insbesondere
- Zuständige und mitwirkende Behörden
- Aufgaben der Behörden, insbesondere Maßnahmen (einschließlich Beschlagnahmen) bei Verstößen gegen die obgenannten EU-Rechtsakte
- Strafbestimmungen
- Regelungen zum Datenverkehr der beteiligten Behörden getroffen
Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen: