Ein Gabelstaplerfahrer belädt einen LKW mit Holzbrettern
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Holzhandel

Aktuelle Informationen zu Holzimporten aus Russland, Belarus und Ukraine

Beschränkungen beim Handel von Holz aufgrund des Krieges in der Ukraine

Lesedauer: 3 Minuten

Im folgenden Artikel informieren wir Sie über die aktuellen Beschränkungen von Holzimporten und Exporten in Zusammenhang mit der Kriegssituation in der Ukraine.

Das Bundesamt für Wald informiert auf seiner Website unter der Rubrik "aktuelle Informationen" über die für österreichische Marktteilnehmer wichtigen Informationen und Einschätzungen zu Holzimporten aus Russischen Föderation, der Ukraine und Belarus/Weißrussland.

Ukraine:

Achtung: Neue Leitlinien vom 06.05.2022 der Multi-Stakeholder Platform on Protecting and Restoring the World’s Forests, including the EUTR/FLEGT with a focus on the implementation of the EUTR and FLEGT Regulation:

Man einigte sich in dieser Sitzung, in welcher Competent Authorities (BFW für Österreich), Ministerien (BMLRT) und die EU-Kommission vertreten waren, auf einen dreigliedrigen Ansatz für den Holzhandel mit der Ukraine, der die unterschiedliche Kriegsbetroffenheit von ukrainischen Gebieten berücksichtigt und den Handel mit einigen Gebieten wieder als möglich einstuft:

  • Nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete auf ukrainischem Territorium
    • Importe aus Donetsk und Luhansk (Council Regulation (EU) 2022/263 of 23 February 2022) sowie der Krim (Council Regulation (EU) No 692/2014 of 23 June 2014, erneuert am 12. Juni 2021) sind verboten, entsprechend den gültigen Sanktionen des Rates.
  • Gebiete mit aktiven militärischen Aktivitäten auf ukrainischem Territorium
    • Hier ist aktive Kontrolle von Holzeinschlag und -Handel durch die staatlichen Behörden nicht garantiert. Die Zertifizierung durch Dritte ist eingestellt, außerdem können Vor-Ort-Kontrollen nicht durchgeführt werden, weshalb in Summe kein vernachlässigbares Risiko nachweisbar ist.
  • Andere Gebiete auf ukrainischem Territorium
    • Wo keine aktiven militärischen Handlungen stattfinden, ist es für operators im Sinne der EUTR prinzipiell möglich, ein vernachlässigbares Risiko nachzuweisen und somit Holzprodukte auf den Markt zu bringen.

Die Gültigkeit von FSC-Zertifikaten aus den Kriegsgebieten in der Ukraine (wie z.B. den besetzten Gebieten) wird ab 4. Mai 2022 ausgesetzt, da dort die staatliche Gesetzgebung nicht sichergestellt ist und die Arbeit der Auditoren nicht sicher durchgeführt werden kann. (In Gebieten, die vom Krieg nicht betroffen sind, kann die Arbeit der Zertifizierungsstellen fortgeführt werden.)

Russische Föderation:

Am 08.04.2022 wurde im Rahmen der fünften Sanktionsrunde gegenüber Russland die Verordnung 2022/576 des Rates veröffentlicht, welche ein Importverbot von Holz und Holzprodukten (betroffen sind alle KN44-Nummern) aus der Russischen Föderation beinhaltet. Ebenso wird durch die Verordnung ein Exportverbot nach Russland von einigen Schnittholzprodukten, Faserplatten und Sperrholz erlassen (Details in Anhang XXIII der Verordnung). Verträge, die vor dem 09.04.2022 abgeschlossen und vor dem 10.07.2022 ausgeführt werden, sind nicht betroffen.

Für Produkte, die nicht ohnehin von russischen Exportbeschränkungen (Das russische Ausfuhrverbot vom 08.03.2022 gilt für Waren mit den Zolltarifnummern 440121, 440222, 4403 und 4408.) oder EU-Beschränkungen betroffen sind, muss ein vollständiges Risk-Assessment (Art. 6.1 b EUTR) durchgeführt werden. Unter den gegebenen Umständen erscheint es extrem schwierig, ein vernachlässigbares Risiko nachzuweisen. Maßnahmen zur Risikominimierung wie Vor-Ort-Audits sind derzeit kaum möglich (Reisebeschränkungen). Sowohl PEFC als auch FSC haben eine Verwendung von russischer (und belarussischer) Ware im jeweiligen CoC-System untersagt,  damit fehlt es an einer wichtigen risikomindernden Maßnahme für das Sorgfaltspflichtsystem. Schließlich ist es für die Competent Authorities (in Österreich das BFW) nicht möglich, mit Behörden vor Ort in gegebenem Umfang zu kooperieren.

Belarus:

Am 2. März 2022 beschloss der Europäische Rat Sanktionen gegen Holz und Holzerzeugnisse aus Belarus (Verordnung (EU) 2022/355). Damit ist es de iure verboten, Holz und Holzerzeugnisse, die ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden, in die Union einzuführen (Artikel 1o).

Hier gilt es die zeitliche Komponente zu beachten: Dieses Verbot gilt nicht für Verträge, die vor dem 2. März 2022 geschlossen wurden, sofern sie vor dem 4. Juni 2022 ausgeführt werden. Für diese Lieferungen gelten weiterhin die EUTR bzw. das Holzhandelsüberwachungsgesetz. Es gilt hier bei der Sorgfaltsprüfung darauf zu achten, dass die damit verbundenen Zahlungen nicht direkt oder indirekt für sanktionierte Einrichtungen oder Personen bereitgestellt werden.

Für Holz und Holzerzeugnisse, die nicht unter diese Sanktionen fallen, gilt weiterhin die EUTR. Allerdings sind die nationalen Behörden wie bei Russland der Ansicht, dass ein EUTR-konformer Import äußerst schwierig durchzuführen ist (gleiche Begründung wie bei Russland). Wie bereits oben erwähnt, haben FSC und PEFC in Bezug auf Belarus die gleichen Konsequenzen wie bei Russland gezogen.

Weiteren Informationen:

Stand: 02.06.2022