Direktvertrieb, Landesgremium

Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzanpassungsgesetz im Direktvertrieb

Informationen und die wichtigsten Fakten für Direktberater

Lesedauer: 1 Minute

Von der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzanpassungsgesetz 2018 ab 25.5.2018 sind auch Direktberater betroffen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und ist mit 2 Jahren Frist zum 25.5.2018 anzuwenden. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.

Punktuell sind in der Verordnung aber Öffnungsklauseln enthalten, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielräume lassen. Diese werden in Österreich im noch offenen Datenschutzgesetz 2018 (bis 25.5.2018 gilt das DSG 2000) geregelt werden.

Was ändert sich an den Grundlagen des Datenschutzrechts?

Wesentliche Eckpunkte der neuen Datenschutzregelungen sind: 

  • Stärkung der Betroffenenrechte (mehr Transparenz; Verankerung des Rechts auf Vergessenwerden; Einwilligung gilt nur falls freiwillig, aktiv und eindeutig)
  • Neuer Fokus auf die Datensicherheit (verpflichtende angemessene Sicherheitsvorkehrungen; Datenmissbräuche und Sicherheitsverletzungen müssen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden)
  • Bestellung von Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich
  • Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich

Auch bisher bestanden Datenschutzpflichten durch das DSG 2000 (z. B. Eintragungspflichten im Datenschutzregister). Diese nun erweiterten Pflichten rücken durch die umfangreichen Strafdrohungen nun stärker in den Fokus der Verpflichteten.

Das Bundesgremium des Direktvertriebs unterstützt seine Mitglieder durch umfangreiche Serviceunterlagen und aktuelle Informationen. 

Update: DSGVO-Deregulierungsgesetz: „Beraten statt Strafen“ 

DSGVO – Begriffsbestimmungen 

Folgende Begriffsänderungen sind zu beachten:

DSG 2000DSGVO (+ DSG 2018)
AuftraggeberVerantwortlicher
BetroffenerBetroffene Person
DienstleisterAuftragsverarbeiter
DatenanwendungVerarbeitungstätigkeit
Übermittlung/ÜberlassungÜbermitteln
VerwendungVerarbeitung
ZustimmungEinwilligung

Rechtsgrundlagen

Beratung und Unterstützung

Unterlagen für Direktberater – zum Ausdrucken und Ausfüllen

Stand: 04.06.2018