Elektrogeräte, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Immer wieder erreichen Elektrogeräte den österreichischen Markt, die den Vorschriften nicht entsprechen und daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell betroffenen Produkte.
Verstöße gegen RoHS-Grenzwert
Aus Slowenien wurde im Rahmen einer Rapex Notifikation mitgeteilt, dass bei vier Produkten die im EU-Raum in Verkehr gesetzt wurden, eine RoHS-Überschreitung festgestellt wurde. Die entsprechenden Prüfberichte liegen vor.
Es handelt sich jeweils um die Überschreitung des Grenzwertes für Blei.
Betroffen sind folgende Produkte:
- Wachswärmer (Wax Warmer Silver Fox W-001 Ex 2034055)
- Lockenwickler (Hair Curler Efalock 32 mm EAN 4025431507663)
- Haarglätter (Hair Straightener Ilook Art 24324 EAN 80008366725896)
- Optische Maus (optical mouse Trust ZIVA EAN 8713439219470)
Da davon auszugehen ist, dass die vier Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 ElektroaltgeräteVO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
Spielzeugauto "Auto 20CM"
Beim Produkt Spielzeugauto "Auto 20CM LICHT + TON TUEREN ZU OEFFNEN" mit der Artikel Nr. 48122 wurden Überschreitungen der RoHS-Grenzwerte gemäß § 4Abs. 1 ElektroaltgeräteVO festgestellt.
Digital-Fieberthermometer und LED-Leselampe
Bei dem Produkt Digital-Fieberthermometer mit der TTC No./Artikel Nr. 71153 wurden Überschreitungen des Grenzwertes für Blei festgestellt.
Beim Produkt LED-Leselampe mit der Artikel Nr. 7533 wurde eine Überschreitung des Grenzwertes für Blei festgestellt.
Kfz-USB-Adapter "Ecovis"
Bei dem Produkt wurden Überschreitungen der Grenzwerte für Blei und Cadmium festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass das Gerät die Grenzwerte gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräteverordnung überschreitet. Aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung darf das Produkt nicht in den Handel (alle Handelsstufen) gebracht werden.
- Bilder vom Produkt (Abbildung 1 und 2)
- Bilder vom Produkt (Abbildung 3 und 4)
- Informationsschreiben des Bundesministeriums für Umwelt
Bono Reisehaartrockner Aphrodita
Bei dem Gerät mit der TTC No./Artikel-Nr. 42700001 wurden Überschreitungen des Grenzwertes für Blei festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass das Gerät die Grenzwerte gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräteverordnung überschreitet. Aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung darf das Produkt nicht in den Handel (alle Handelsstufen) gebracht werden.