Fahrzeughandel, Bundesgremium

Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge

Auslaufende Serien

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Informationen über aktuell auslaufende Serien (inkl. Ausnahmeerlässe) werden stets auf der BMK-Webseite veröffentlicht.

Was ist zu beachten?

Markenhändler:
Sobald der Erlass veröffentlicht ist können Markenhändler mit dem bevollmächtigten Importeur (Generalimporteur) Kontakt aufnehmen und ihm die erforderlichen Fahrzeugdaten der betroffenen Lagerfahrzeuge bekanntgeben.
 
Eigenimporteure, Grauimporteure, markenfreie Händler:
Für Fahrzeuge, welche nicht vom bevollmächtigten Importeur (Generalimporteur) bezogen wurden, können bei den jeweiligen Landesregierungen Anträge auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Es kann jedoch sein, dass das nationale Kontingent bereits von den bevollmächtigten Importeuren ausgeschöpft wird, sodass eine Ausnahmegenehmigung nicht mehr erzielt werden kann und die Fahrzeuge rechtzeitig zugelassen werden müssen.
 
Einzelgenehmigte Fahrzeuge:
Bei einzelgenehmigten Fahrzeugen (bei Importen aus Drittländern auch Gebrauchtfahrzeuge!) ist im Einzelgenehmigungsbescheid zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt eine erstmalige Zulassung noch möglich ist. Allenfalls ist mit der Genehmigungsbehörde wegen einer Ausnahmebewilligung Kontakt aufzunehmen.

Stand: 19.02.2021