th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Leitfaden für Änderungen an WLTP Fahrzeugen vor der Erstzulassung

 Genehmigung, Zulassung und CO2-Monitoring

Ab 1.9.2018 dürfen in der EU grundsätzlich*) nur mehr WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures)-typgenehmigte Fahrzeuge (M1, M2, N1 Gruppe I) erstmalig zum Verkehr zugelassen werden.

Im WLTP-Regime kann jede (Zusatz-) Ausstattung ab Werk, sowie jede nachträgliche Änderung an einem Fahrzeug vor Erstzulassung, unmittelbare Auswirkungen auf die CO2-Emission bzw. in Folge auch auf die Normverbrauchsabgabe/Sachbezug und das CO2-Monitoring haben.

Um weiterhin eine (unbürokratische) Abwicklung für Fahrzeugänderungen vor Erstzulassung zu ermöglichen, wurde − nach intensiven Gesprächen zwischen BMVIT und Expertenkreis Technik und Umwelt in der WKO − ein entsprechender WLTP-Leitfaden veröffentlicht.

Achtung:
Die darin angeführten Verfahren können ab 1.9.2018 angewendet werden.

*) Ausgenommen Fahrzeuge mit Ausnahmeregelung "auslaufende Serie"

Stand: