An Schreibtisch sitzende lächelnde Person mit Brillen blickt auf Blatt in Händen, am Tisch aufgeklappter Laptop, im Hintergrund Zimmerpflanze
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Handelsagenten, Bundesgremium

Gewerbeberechtigung für Handelsagenten

Rechtliche Voraussetzungen

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Grundsätzliches zur Gewerbeberechtigung

Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird.

Um ein Gewerbe handelt es sich, wenn Sie eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.

Die Ausübung der Tätigkeit eines selbständigen Handelsagenten ist an eine gültige Gewerbeberechtigung gebunden. Das Handelsagentengewerbe ist ein freies Gewerbe und kann ohne Nachweis einer speziellen Ausbildung bei der Gewerbebehörde angemeldet werden. 

Allgemeine Voraussetzungen

Die nachstehenden, allgemeinen Voraussetzungen müssen bei Anmeldung eines freien Gewerbes erfüllt werden

  • Eigenberechtigung (vollendetes 18. Lebensjahr)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-/(EWR-) Staatsangehörigkeit oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel
  • Fehlen persönlicher Ausschließungsgründe (z. B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilungen, Abweisung eines Konkurses mangels Masse) 1)
  • Geeigneter Standort

1) Bei Gesellschaften bezieht sich das Fehlen von Ausschließungsgründen auch auf jene Personen, die maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben (z.B. Handelsrechtlicher Geschäftsführer oder Mehrheitsgesellschafter).

Stand: 29.08.2023