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Handelsagentenrecht

Österreichisches und Europäisches Handelsagentnerecht

Österreichisches Handelsagentenrecht

Die Tätigkeit des Handelsagenten und sein Verhältnis zum Geschäftsherren wird gesetzlich durch das österreichische Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993) geregelt.

Das Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Handelsagenten (HVertrG 1993) beruht auf einer EG-Richtlinie, der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsagenten. 

Weiterführende Informationen

Europäisches Handelsagenten-Recht

Die Richtlinie des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Handelsagenten.

Hinweis

Sollten Sie Informationen zu einem europäischen Handelsagenten-Recht benötigen, stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine Grundlageninformation zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Rechtsauskunft.

Wenn Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich entweder an den nationalen Handelsagenten-Verband (Adressen der IUCAB-Mitgliedsverbände), an die jeweilige AußenwirtschaftsCenter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder an einen ansässigen Rechtsanwalt.

Stand: