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Handelsagenten, Bundesgremium

Steuer-Tuning für Sales Agents

Rüsten Sie Ihr Wissen auf

Lesedauer: 1 Minute

Der ständige Begleiter im Leben jedes Unternehmers, so auch der Handelsagenten, ist das Finanzamt. In der Artikel-Serie "Steuer-Tuning - Rüsten Sie Ihr Wissen auf" werden interessante Themen für Handelsagenten von der B&B Beratungsgruppe näher beleuchtet.

Teil 1: Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun?

Bevor es ans Arbeiten und Geldverdienen geht, sind die ersten Behördenwege zu erledigen.

Teil 2: Laufende Pflichten sowie Steuerarten und Tipps 

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie als Unternehmer rechnen, wenn Sie nicht rechtzeitig Ihren Pflichten nachkommen? Sie finden auch einen Überblick über die einzelnen Steuerarten und Tipps zur Senkung Ihres Steuerkostenblocks.

Teil 3: Betriebsausgaben des Handelsagenten und Betriebsausgabenpauschalierungen 

Neben einem Überblick über die Betriebsausgaben werden die Vorteile der Inanspruchnahme des Betriebsausgabenpauschales aufgezeigt.

Insbesondere geht es um Fragen zu den steuerlichen Ausgaben vor der Betriebseröffnung, Pflichtbeiträgen zur SVA und der Vermeidung von Steuerfallen.

Teil 4: Nutzen Sie die Branchenpauschalisierung für Sales Agents?

Für Sales Agents stehen alternativ zum Sammeln sämtlicher Belege für den Nachweis von bestimmten Betriebsausgaben wahlweise Erleichterungen zur Verfügung. Eine hiervon ist die Branchenpauschalierung, die es ermöglicht, anstelle der tatsächlich angefallenen Kosten einen Pauschalbetrag für vom Gesetzgeber definierte Ausgaben und Vorsteuern anzusetzen. In diesem Artikel finden Sie das Wichtigste dazu.

Teil 5: Die Umsatzsteuer

Die wichtigsten Fakten zum komplexen Thema, das Bücher füllt. Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit dem größten Aufkommen für den Staat.

Es werden Fragen zu Steuersätzen, zur Umsatzsteuerpflicht, Steuerbefreiung und zur Steuerberechnung behandelt. 

Teil 6: Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die nach dem Einkommen bemessen wird. Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, Rechtsgrundlage für die Einhebung ist das Einkommensteuergesetz 1988.

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Margit Bollenberger und Mag. Ursula Kilzer
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Stand: 12.02.2024