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Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Bundesgremium

Aktuelle Änderungen, Verschiebungen und Absagen von Marktterminen

Wichtige Informationen für die Branche 

Lesedauer: 7 Minuten

Übersicht der Markttermine nach Bundesländern:


Änderungen/Verschiebungen/Absagen

  • Weppersdorf:
    Die Marktgemeinde Weppersdorf möchte das Marktleben wiederbeleben. Hierzu werden neue Markttage festgelegt und das Marktprofil verändert. Weitere Infos siehe Informationsschreiben der Marktgemeinde Weppersdorf.
    Wenn Sie Interesse haben, senden Sie bitte das Anmeldeformular an die Marktgemeinde.

  • Jennersdorf:
    Die Marktordnung in der Stadtgemeinde Jennersdorf wurde 2019 geändert. Das beinhaltet sowohl eine Verlegung des Marktbereiches ausschließlich in die Kirchenstraße als auch ein Attraktivieren des Marktes durch Anbieten einer größeren, angepassten Auswahl an Produkten.
    Sollte Interesse an einem Standplatz bei einem Markt in Jennersdorf bestehen, wird gebeten, sich beim Stadtamt Jennersdorf unter +43 3329 45200 oder unter post@jennersdorf.bgld.gv.at zu melden.

    Achtung – Wichtige Information der Stadtgemeinde Jennersdorf:
    Die Stadtgemeinde Jennersdorf, als fairer Partner der Marktfahrer, möchte erfolgreiche Märkte mit zufriedenen Marktfahrern und Besuchern veranstalten. Um einen geordneten Ablauf der Märkte zu gewährleisten und um Problemen aus der Vergangenheit entgegenzuwirken, gelten ab sofort folgende Regeln für Marktfahrer:
    Es dürfen nur mehr Marktfahrer, mit für diesen Markt gültigen Einfahrtsschein, am Markt teilnehmen. Die schriftliche Einfahrtsgenehmigung wird nur nach Einbezahlung der vorgeschriebenen Standgebühr zugesandt. Die Standgebühren müssen spätestens zwei Wochen vor Marktbeginn am angegebenen Konto eingelangt sein.
    Marktfahrern ohne Einfahrtgenehmigung wird die Einfahrt untersagt.

  • Podersdorf am See:
    Achtung: Die Gemeinde Podersdorf am See hat uns informiert, dass 2024 keine Märkte abgehalten werden.

  • keine aktuellen Termine verfügbar

  • Amstetten: 
    Es gibt keinen Jahrmarkt mehr.
  • Götzendorf a.d. Leitha:
    Die Gemeinde gibt bekannt, dass in Götzendorf a.d. Leitha bis auf weiteres keine Märkte mehr veranstaltet werden.
  • Hainburg an der Donau: 
    Die Stadtgemeinde Hainburg a. d. Donau hat ersucht, aus mangelndem Interesse der Bevölkerung bis auf Widerruf keinen Jahrmarkt mehr in der Stadtgemeinde Hainburg a. d. Donau abzuhalten.
  • Herzogenburg:
    Das Marktgebiet in Herzogenburg wurde neu evaluiert und verkürzt. Ab sofort wird die Marktstandfläche der Jahrmärkte bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchengasse 8 enden. Um im Einsatzfall ein rasches Handeln der Freiwilligen Feuerwehr zu ermöglichen, wird ein Parkverbot für die Schrägparkplätze in der Kirchengasse für die Markttage festgelegt.
    Weiters gibt es eine neue Verordnung bezüglich Erhöhung der Marktflächen. Die Gebühren wurden angepasst und erhöhen sich pro angefangenem Meter auf 1,20 Euro und für einen eingelösten Platz werden 0,60 Euro pro angefangenem Meter verrechnet.
  • Hohenwarth:
    Der Standort für den Jahrmarkt in Hohenwarth wurde verlegt (>>Plan des neuen Standortes).
    Der Jahrmarkt in Hohenwarth findet zweimal jährlich (Dienstag nach Lucia – 2. Sonntag vor Ostern und am 19. November – Elisabeth) am neuen Standort an der Schwemme Hohenwarth statt.
  • Kirchberg am Wagram:
    Die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram gibt folgende aktualisierte Daten betreffend der Jahrmärkte im Gemeindegebiet bekannt (Marktordnung):
    Name der verantwortlichen Person:
    Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Alfred Haubner, Amtsleiter
    Telefon für Marktangelegenheiten: +43 2279 2332 12 | Website
  • Klosterneuburg:
    Verlegung des Wochenmarktes ab 6.3.2021
    Die Stadtgemeinde Klosterneuburg informiert darüber, dass die Abhaltung des gemäß §§ 286 bis 293 der Gewerbeordnung 1994 verordneten Wochenmarktes in Klosterneuburg ab 6. März 2021 aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen am verordneten Marktgebiet nicht möglich ist, weil die geltenden Abstandsregeln von den Marktbesuchern aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden können.
    Der Wochenmarkt wird daher ab 6. März 2021 bis zur Aufhebung der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen auf den Rathausplatz in Klosterneuburg verlegt. Die bestehende Verordnung zur Abhaltung der wöchentlichen Märkte in Klosterneuburg wird vorerst nicht geändert.
  • Korneuburg:
    Die Stadtgemeinde Korneuburg teilt mit, dass aufgrund einer Umstrukturierung des Korneuburger Jahrmarktes das Marktgebiet verkleinert und ein Branchenmix stattfindet.
    Ausschlaggebend für unsere Entscheidung ist das eintönige Sortiment, welches sich in den letzten Jahren im gesamten Marktgebiet durch zahlreiche Textilstände mit gleichem Warenangebot, eingeschlichen hat.
    Es ist daher unser Bestreben die Dominanz dieser Stände zu verringern und somit einen besseren Branchenmix zu erreichen.
    Die neu zu vergebenden Plätze werden im Februar 2023 beschlossen. Die betroffenen Marktfahrer wurden am 14.12.2022 persönlich über die Vorgangsweise unterrichtet und die Anmeldeformulare übergeben.
    Die Größe eines Standplatzes darf die Länge von 10 m nicht überschreiten.
     >>Neue Marktordnung 2023
  • Marbach an der Donau:
    Der jährliche Sommerkirtag (1. Sonntag im Juli) findet zukünftig nicht mehr statt.
  • Persenbeug-Gottsdorf:
    Infolge einer Neuorganisation der Kirtage ab 2023 (2023 betrifft dies den Florianikirtag am 7.5.2023 und den Theresienkirtag am 15.10.2023) beabsichtigt die Gemeinde, die Marktplatzstände neu zu vergeben.
    Für weitere Informationen siehe das Informationsblatt sowie das Erhebungsblatt für Marktbeschicker.
  • Purgstall:
    Jahrmärkte in Purgstall: Auf Grund einer Neugestaltung des Marktgebietes in Purgstall kommt es auch zu einer Neuorganisation der Anmeldung für Marktfahrer:
    Achtung: Standplätze werden nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung zugewiesen. Anmeldungen sind bis spätestens drei Wochen vor dem Markttermin unter bausekretariat@purgstall.at oder per Fax unter 07489 / 27 11-44 möglich.
    Bei der Anmeldung müssen unbedingt Firmennamen, vollständige Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Warengruppen und gewünschte Laufmeter bekannt gegeben werden.
    Alle rechtzeitig angemeldeten Interessenten werden berücksichtigt bzw. erhalten bis längstens eine Woche vor dem Markttermin eine Absage. Eine Teilnahme am Jahrmarkt ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich
    Absagen müssen spätestens vier Werktage vor dem Markttermin erfolgen. Bei Nichtbeschickung trotz Anmeldung wird eine Sperre für den nächsten Markt verhängt.
  • Reinsberg:
    Am 23.6.2024
    findet das Dorffest mit Kirtag statt.
    Anmeldungen von interessierten Marktfahrern bei der Gemeinde Reinsberg (nähere Informationen zur Anmeldung bei Frau Dagmar Kerstan unter Tel 07487/2351-102 oder per Email dagmar.kerstan@reinsberg.at)
  • Schwadorf:
    Der Jahrmarkt findet am 26.3.2024 statt.
    Anmeldungen erbeten mittels Anmeldeformular.
  • Tulln an der Donau:
    Der Georgimarkt findet am 23.4.2024 statt.
    Bei Interesse Anmeldung erbeten bis 15.3.2024 schriftlich oder per Mail (stadtamt@tulln.gv.at) mittels Anmeldeformular
  • Wilhelmsburg:
    Die Stadtgemeinde Wilhelmsburg hat eine neue Marktordnung erlassen, die sämtliche Märkte und Gelegenheitsmärkte regelt.

  • Linz: 
    In Linz werden trotz der Corona-Krise auch weiterhin alle 9 Wochenmärkte mit wöchentlich 17 Markttagen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen offen gehalten.
    Auskünfte zu Detailmaßnahmen gibt es beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz (Kontaktdaten: Mag. Anke Merkl MBA, Tel. 0732/7070-2310 oder unter anke.merkl@mag.linz.at).
  • Lochen am See:
    Informationen zum Kirtag der Gemeinde Lochen am See. Die Marktteilnehmer werden um zeitgerecht  Anmeldung ersucht, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

  • Keine aktuellen Termine verfügbar

  • Birkfeld:
    Aufgrund einer andauernden Baustelle ist die ursprüngliche Ersatzzufahrt bei Straßensperren im Bereich des Hauptplatzes Birkfeld nicht verfügbar. Die Stellflächen bei den Krämermärkten in Birkfeld am 14.02.2024, am 04.05.2024 und am 29.06.2024 befinden sich daher ausschließlich im Bereich des oberen Hauptplatzes zwischen den Objekten Hauptplatz 2 (Raiffeisenbank) und Hauptplatz 11 (SOBEGES), 8190 Birkfeld.Details entnehmen Sie bitte dem Plan.
  • Fernitz-Mellach:
    Der Gemeindevorstand hat beschlossen, aufgrund der geringen Anmeldungen von Markthändlern die Märkte in Fernitz-Mellach ab 2024 nicht mehr durchzuführen. 
  • Graz:
    Landwirtschaftliche Märkte (finden wöchentlich ein- bis zweimal statt):
    • Kaiser-Josef-Platz: täglich von Montag bis Samstag
    • Lendplatz: täglich von Montag bis Samstag
    • Eggenberg-Hofbauerplatz: jeden Mittwoch und Samstag
    • Andritz: jeden Samstag (März bis November auch Dienstagnachmittag)
    • Gösting: jeden Samstag
    • Hasnerplatz: jeden Mittwoch und Samstag
    • Ostbahnhof: jeden Samstag
    • Ragnitz: jeden Dienstag und Freitag
    • St. Peter: jeden Samstag (März bis November auch Dienstagnachmittag)
    • Straßgang: jeden Samstag
    • Triestersiedlung: jeden Mittwoch und Samstag
    • Wetzelsdorf: jeden Samstag
    • Geidorfplatz: jeden Mittwoch und Samstag
    Die landwirtschaftlichen Märkte finden generell von 6:00 bis 13:00 Uhr statt. Der Nachmittagsmarkt (März bis November) in St. Peter findet von 12:00 bis 19:00 Uhr und jener in Andritz von 10:00 bis 18:00 Uhr statt.
  • Pölfing-Brunn:
    Die Standgebühren für den Herbstmarkt, welcher jährlich am 26. Oktober stattfindet, wurden von 2 Euro auf 3 Euro je Laufmeter erhöht.
  • Schladming:
    Der Kirtag am 18.3.2024 musste leider aufgrund von zwei langfristigen Krankenständen abgesagt werden.


  • Landeck:
    In Landeck findet ganzjährig jeden Freitag (außer am 30.12.2022) von 9-17 Uhr der Landecker Frischemarkt statt.

Keine Termine verfügbar.

Neustifter Kirtag

Dieses Jahr findet der Neustifter Kirtag von 22.08. - 25.08.2024 statt. Die Termine für die diesjährige Standplatzvergabe in Eischer´s Kronenstüberl (Neustift am Walde 87, 1190 Wien) sind:Mittwoch, 08. Mai von 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 13. Juni von 13:00 – 16:00 Uhr

Standplätze, die bis zum 08.05.24 fixiert werden, unterliegen den günstigeren Vorjahreskonditionen. Danach muss ein Aufschlag von bis zu 25% verrechnet werden.Bei Fragen stehen Ihnen Sofie Eischer oder Michael Eischer unter kirtag@eischer.at zur Verfügung. Fragen zur Standplatzvergabe können wir nur mit folgenden Angaben konkret beantworten: Anzahl der Laufmeter, zu verkaufende Waren, Telefonnummer, Name. 


Die MA 59 hat auf ihrer Homepage folgende Links veröffentlicht, die wichtige Informationen für Marktfahrer in Wien zum Thema Coronavirus (COVID-19) beinhalten:


Stand: 27.11.2023