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Aktuelle Preis- und Lieferproblematik im Maschinen- und Technologiehandel

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Lieferengpässe, Preiserhöhung und Vertragsanpassung von Kaufverträgen

In der Regel trifft den Händler/Hersteller die Gefahr, dass sich seine Einkaufspreise zwischen Vertragsabschluss (Bestellung) und Vertragserfüllung (Lieferung) verschlechtern.

Derzeit sind Händler wie Hersteller mit enormen Steigerungen bei Rohstoff-, Energie- und Einkaufspreisen konfrontiert. Diese Preissteigerungen gehen vor allem auf die COVID-19-Pandemie (samt Maßnahmen), den Ukraine/Russland-Krieg sowie damit einhergehende Lieferengpässe zurück.

Zwar wurden aufgrund von Lieferengpässen viele Kaufverträge (mit Fix- bzw. Pauschalpreisen) zum Teil bereits vor rund einem Jahr abgeschlossen, die Lieferungen hingegen erfolgen erst (dies zum Teil zu bereits erhöhten Einkaufspreisen bzw. bereits erhöhten Rohstoffpreisen für die bei der Herstellung erforderlichen Materialien).

In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob und falls ja unter welchen Aspekten eine einseitige, nachträgliche Vertragsanpassung erfolgen kann. Hierzu hat das Bundesgremium des Maschinen- und Technologiehandels ein Gutachten beauftragt und die folgenden FAQs auf Basis des Gutachtens gemeinsam mit Rechtsanwalt MMag. Stefan Adametz erstellt.

Gerne stellen wir unseren Mitgliedsunternehmen das Gutachten zur Vertiefung auf Anfrage zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass weder das Gutachten noch die folgenden FAQs eine konkrete individuelle juristische Beratung ersetzen können bzw. die Beurteilung im konkreten Einzelfall von der dargestellten Beurteilung abweichen kann.

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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Antworten nur um einen Auszug der entsprechenden zivil- und konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen und somit nur um einen groben Überblick über die rechtliche Situation handelt.

Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Jegliche Haftung von fwp (Fellner Wratzfeld Partner), des Erstellers der Antworten sowie der Wirtschaftskammer Österreich ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass es im konkreten Einzelfall zu Abweichungen bei der rechtlichen Beurteilung kommen kann. Die dargestellten Antworten dienen lediglich der Information und ersetzen außerdem keine individuelle juristische Beratung; eine individuelle juristische Beratung sollte vor Ergreifung jeglicher (auch der dargestellten) juristischen Maßnahmen jedenfalls in Anspruch genommen werden.