Abfallrecht - Branchenlösungen für den Schuhhandel
Neue Berechnungshilfe für Verpackungen ab 1.1.2020
Seit 1.1.2020 gilt eine neue Berechnungshilfe für den Schuhhandel. Diese ist für Verpackungen, welche ab dem 1.1.2020 in Verkehr gesetzt werden, anzuwenden. Im Merkblatt zur Berechnungshilfe NEU im Schuhhandel finden Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Excel-Tabelle zur Berechnungshilfe
- Berechnungshilfe NEU unter Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO (xlsx)
- Berechnungshilfe NEU ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO (xlsx)
Ausländische Versandhändler haben die Variante der Berechnungshilfe Schuhe ohne Transportverpackung zu verwenden.
- Berechnungshilfe NEU für ausländische Versandhändler ohne Transportverpackung mit Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO (xlsx)
- Berechnungshilfe NEU für ausländische Versandhändler ohne Transportverpackung ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO (xlsx)
In Verkehr Setzung 2017 – 2019
Für Verpackungen, die zwischen 2017 bis 2019 in Verkehr gesetzt wurden, sind folgende Berechnungshilfen zu verwenden:
- Mit Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO: Info-Blatt und Excel-Tabelle
- Ohne Berücksichtigung der Verpackungsabgrenzungs-VO: Info-Blatt und Excel-Tabelle
Abgrenzung von Haushalt- und Gewerbeverpackungen
