Kennzeichnung von Lederbekleidung
Informationen für den Textil- und Bekleidungshandel
Als Lederbekleidung wird Bekleidung bezeichnet, die aus verschiedenen Gerbarten und Zurichtungsverfahren aus Häuten oder Fällen hergestellt wurde, wobei die ursprüngliche Faserstruktur im Wesentlichen erhalten geblieben ist.
Die Kennzeichnungselemente sind:
1. für die Beschaffenheit von Lederbekleidung:
- die Bezeichnung des Leders nach der Haut oder dem Fell des entsprechenden Tieres (zB Rind, Kalb, Ziege, Schaf, Lamm, Pferd, Hirsch, Reh, Antilope, Schwein),
- die Bearbeitungsart (Volleder, Narbenspaltleder, Fleischspaltleder)
- die Lederart (zB Velours, Nappa, Nubuk, Anilin, Sämisch);
2. Für die Pflege:
- der Hinweis, ob und gegebenenfalls welches für alle verarbeiteten Materialie geeignete fachmännische Reinigungsverfahren angewendet werden soll,
beim Tauchverfahren ist die Tauchflüssigkeit (Reinigungsflotte) anzugeben.
» Verordnung: Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Lederbekleidung