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Textilhandel

Textilkennzeichnung

Informationen für den Textil- und Bekleidungshandel

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Seit 7. November 2011 ist die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft. Die Verordnung kümmert sich grundsätzlich um die Faserkennzeichnung, unberührt ist hiervon die österreichische Textilpflegekennzeichnung.

Den Hersteller/Importeur/Händler, der seinen Namen/seine Marke anbringt, trifft die Verpflichtung zur Kennzeichnung. Auch der Händler hat sicherzustellen, dass Textilien korrekt gekennzeichnet ist.

Die Kennzeichnungspflicht gilt nach wie vor für Erzeugnisse, die zu mindestens 80 % aus Textilfasern bestehen. Dort, wo freiwillig gekennzeichnet wird, muss die Kennzeichnung mit den Bestimmungen der Verordnung übereinstimmen.

Die Textilkennzeichnungsverordnung bestimmt, dass Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen unter Verwendung des Hinweises "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ bei der Etikettierung oder Kennzeichnung von Erzeugnissen, die solche Teile enthalten, anzugeben sind. Die betrifft beispielsweise Leder, Fell, Knöpfe aus Horn oder Knöpfe aus echtem Perlmutt, da sie aus Muscheln erzeugt werden. Die Verordnung sieht keine Einschränkung auf Wirbeltiere vor.

Mehr zu den wichtigsten Bestimmungen der Textilkennzeichnungsverordnung

Stand: 04.11.2018