Papier- und Spielwarenhandel, Bundesgremium

Verkauf von Fun-Kontaktlinsen

Aktuelle Information für den Papier- und Spielwarenhandel

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Fun-Kontaktlinsen sind Kontaktlinsen, die keine Sehkraft-verbessernde (optische) Funktion haben, sondern im Zuge von Verkleidungen und dgl. das Aussehen der Augen verändern. Der Verkauf von Fun-Kontaktlinsen ist dem reglementierten Gewerbe der Kontaktlinsen-Optiker vorbehalten. Beim Verkauf im Zuge der Nebenrechte gem. § 32 Abs. 1a GewO hat man sich einer entsprechend ausgebildeten erfahrenen Fachkraft gem. § 32 Abs. 2 zu bedienen, weiters muss der Verkauf im Rahmen eines bestehenden Auftrags (zB Verkauf eines Faschingskostüms) erfolgen und darf maximal 15 % des Auftragswerts ausmachen. Dies gilt auch für den Vertrieb über einen Online-Shop. Für den europaweiten Versand von Kontaktlinsen bedarf es im Herkunftsmitgliedstaat einer jeweils ausreichenden Berechtigung, für Österreich ist dies die Gewerbeberechtigung für Kontaktlinsenoptik. 

Stand: 30.08.2019