Rückenansicht einer Person mit zum Dutt gebundenen Haaren, Hand mit Kugelschreiber an Kinn gestützt, im Hintergrund verschwommen weitere Personen an Tisch sitzend
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Holzindustrie, Fachverband

Kollektivverträge für die Holzindustrie

Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge

Lesedauer: 1 Minute

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen sowie Lehrlinge.

Kollektivvertragserhöhung 2024 in der Holzindustrie

Wie in den KV-Verhandlungen 2023 vereinbart, ist die Basis für die Erhöhung der kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter ab 1.5.2024 der VPI 12-Monats-Schnitt Februar 2023 bis Jänner 2024.  Dieser 12-Monats-Schnitt wird um 0,50% erhöht.

Der 12-Monats Durchschnitts-VPI von Februar 2023 bis Jänner 2024 beträgt 7,32 %. Die kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter sind somit ab 1.5.2024 um 7,82 % zu erhöhen.

Nachfolgend finden Sie:

Lohn- und Gehaltstabellen

Kollektivverträge

Rahmenkollektivverträge Angestellte 2023

Rahmenkollektivverträge Arbeiter 2023

Der 2-Jahres-Abschluss im Überblick:

Gehaltsrechtlicher Teil:

Ab 1. Mai 2023:

  • Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, der Mindestgehälter, der sonstigen Zulagen und Eurowerte und der kaufmännischen Lehrlingseinkommen (Ausnahme 1. Lehrjahr) um 9,80 %; Ausnahmen - für folgende Lohngruppen gilt ein Stundenlohn von 13,77 Euro:
  • Lohngruppe III holzverarbeitende Industrie
  • Lohngruppe IV Sägeindustrie
  • Faser- und Spanplattenindustrie:
    • Lohngruppe V der Lohnordnung 05
    • Lohngruppe IV der Lohnordnung 67

  • Erhöhung des Holzdeputats für Arbeiter in der Sägeindustrie auf 17,00 Euro (einmalig und ohne Präjudiz)

Ab 1. Mai 2024:

  • Erhöhung um 0,5 % für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Basis: Februar 2023 bis inkl. Jänner 2024)
  • Die Mindestlöhne in folgenden Lohngruppen müssen jedenfalls 2.300 Euro pro Monat betragen:
  • Lohngruppe IV und V holzverarbeitende Industrie
  • Lohngruppe V Sägeindustrie
  • Faser- und Spanplattenindustrie:
    • Lohngruppe VI der Lohnordnung 05
    • Lohngruppe V der Lohnordnung 67

  • Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I und II der holzverarbeitenden Industrie müssen jedenfalls 2.000 Euro betragen.
  • Das Mindestgehalt in der Verwendungsgruppe III der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie muss jedenfalls 2.300 Euro betragen.

Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2025

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Drei zusätzliche bezahlte Urlaubstage für begünstigte Behinderte (Arbeiter und Angestellte)
  • Erhöhung des Taggeldes der Reiseaufwandsentschädigung ab 1.5.2023 auf 45 Euro und ab 1.5.2024 auf 48 Euro.

Einsetzung einer Arbeitsgruppe

  • Zu 4 Tage-Woche Modellen
  • Zu Treuegeldeinführung

Stand: 16.04.2024