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Buch- und Medienwirtschaft

Förderrichtlinien des Service Centers für Leseförderung

Unterstützung für Lesereisen

Für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern- und Jugendlichen vergibt das Service Center Förderungen. Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autor:innen zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden.

Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den Autor:innen vereinbart werden.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien für die Lesereisen:

Förderrichtlinien Kärnten

Förderrichtlinien Oberösterreich

Förderrichtlinien Salzburg

Förderrichtlinien Steiermark

Förderrichtlinien Tirol

Förderrichtlinien Wien

Förderrichtlinien Bundesländer

Achtung:
Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Abschluss der Lesungen dem Service Center zu übermitteln (einlangend).

Stand: