Buch- und Medienwirtschaft, Fachverband

Lesereisen Oberösterreich Herbst 2023

Autoren, Termine, Förderungen und Stornobedingungen

Lesedauer: 1 Minute

Im Herbst 2023 organisieren wir für den Buchhandel wieder Lesereisen mit Kinder- und Jugendbuchautor:innen in ganz Österreich.

In Oberösterreich können Sie folgende Kinder- und Jugendbuchautor:innen aus dem Pool des Service Centers für eine Lesereise mit beiliegenden Anmeldeformularbuchen:

Autor:innenTermine
Ammerer Karin 09.10.-12.10.
Antelmann Corinna23.10.-25.10.
Daschek Adelheid 16.10.-20.10., 13.11.-17.11.
Hörndler Hannes 04.12.-06.12.
Meißner-Johannknecht Doris 05.12.-07.12.
Rittig Gabriele 15.11.-17.11.
Schmid Michael 16.10.-20.10.
Tanzer Juta 09.10.-13.10.
Walbrecker Dirk13.11.-17.11.

Im Autor:innen-Pool finden Sie alle Autor:innenporträts nach Namen, Schultyp/Zielgruppe und Region sortiert.

Das Honorar für die Autorin/den Autor beträgt einheitlich € 160,00 exkl. USt pro Lesung (1 Lesung = 1 Schulstunde = ca. 50 Min.) und ist von der Buchhandlung zu begleichen.

Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel

Folgende Förderrichtlinien gelten, wenn eine Autorin/ein Autor mindestens 3 aufeinanderfolgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird:

Förderung Honorar*): € 60,00 pro Lesung.

Reisekosten Autor:innen: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise 0,21 € pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Nächtigungskosten Autor:innen: € 50,00 pro Nächtigung.

Förderung Nächtigungskosten*)Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüberhinausgehende Betrag ist von den Buchhandlungen zu übernehmen.

Das Service Center fördert max. 15 Lesungen pro Jahr pro Mitgliedsbetrieb (ohne Filialbetriebe).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien 

Zusätzliche Förderung der Fachgruppe Oberösterreich*)

Die Fachgruppe Oberösterreich leistet zusätzlich einen Förderbeitrag in der Höhe von € 30,00 pro Lesung (max. 6 Lesungen je Buchhandlung, nach Maßgabe vorhandener Mittel).

*) Weitere Details finden Sie in unseren Förderrichtlinien

Stornobedingungen

Für den Fall, dass vom Service Center (SC) bereits bestätigte Lesungen vom Buchhändler abgesagt werden, sind etwaige Reisekosten (Bahn-, bzw. Flugticket) direkt mit der Autorin/dem Autor abzurechnen. Auch werden entstandene Kosten nicht gefördert. Das SC übernimmt keine Haftung.

Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

Anmeldung

Senden Sie uns Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, 29. September 2023 mittels Online-Anmeldeformular. Ihre Anmeldung wird nach Einlagen berücksichtigt (Datum, Uhrzeit).

Stand: 10.08.2023