Buch- und Medienwirtschaft, Fachverband

Umsatzsteuerwartungserlass und elektronische Publikationen

Umsatzsteuer-Richtlinien: Die wichtigsten Änderungen aus dem Wartungserlass

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21.09.2023

Mit dem Umsatzsteuerwartungserlass werden langjährige Forderungen des Fachverbandes, die der Gesetzgeber im September geregelt hat, nun auch in der finanzrechtlichen Praxis angewendet.

Unter Punkt 10.2.9 des Erlasses (Seiten 60-63, Rz 1339 - 1343) sind die Vorschriften für Elektronische Publikationen geregelt. 

Damit wird für viele das lästige Splitting der Umsatzsteuer wegfallen und auch Hörbücher sind erfreulicherweise enthalten.

Die zitierte Anlage 1 Z33  im Erlass lautet:


33. Waren des Kapitels 49 der Kombinierten Nomenklatur, und zwar

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (Position 4901 und aus Positionen 9705 00 00 und 9706 00 00 der Kombinierten Nomenklatur),

b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur),

c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder (Position 4903 00 00 der Kombinierten Nomenklatur),

d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden (Position 4904 00 00 der Kombinierten Nomenklatur),

e) kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen, gedruckt (Position 4905 der Kombinierten Nomenklatur).