Eigenkapital von Wertpapierfirmen
Inhalt
1. Eigenkapital von Wertpapierfirmen
Der Artikel „Eigenkapital von Wertpapierfirmen“ behandelt folgende Fragen:
- Wofür steht CRD?
- Was bedeutet CRR?
- Wie hoch muss das Anfangskapital mindestens sein?
- Wie bemessen sich die fixen Gemeinkosten?
- Welche Risiken sind relevant?
- Welche Berechnungsgrundlagen gibt es?
- Wie muss der Nachweis über das Anfangskapital/Eigenkapital erbracht werden?
- Welche Möglichkeiten gibt es grundsätzlich den Nachweis über die Verfügbarkeit des notwendigen Anfangskapitals zu erbringen?
- Ab welchem Zeitpunkt muss das Geld in der angeforderten Höhe gehalten werden?
- Wofür steht IFR?
- Was bedeutet IFD?
- Ab wann tritt das neue Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen in Kraft?
- Wer ist von IFR/IFD betroffen?
- Sind die Vorschriften auf Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Alternative Investmentfonds anwendbar? Wenn ja, welche?
- Wie viele Klassen von Wertpapierfirmen kennen IFR/IFD?
- Was sind die Voraussetzungen bzw. Merkmale der einzelnen Klassen?
- Wie funktioniert der Übergang zwischen Klasse-2- und Klasse-3-Wertpapierfirmen?
- Wie hoch ist das Anfangskapitalerfordernis?
- Was ist die permanente Mindestkapitalanforderung?
- Wie hoch ist die Eigenmittelanforderung für Wertpapierfirmen?
- Was ist die Anforderung für fixe Gemeinkosten?
- Was ist die Anforderung für K-Faktoren?
- Wie haben Wertpapierfirmen ihre Eigenmittel zusammenzusetzen?
- Wie hoch ist die Liquiditätsanforderung für Wertpapierfirmen?
- Können Wertpapierfirmen von der Liquiditätsanforderung ausgenommen werden?
- Welche Informationen haben Wertpapierfirmen an die Aufsichtsbehörde zu melden?
- Wie oft hat eine Meldung zu erfolgen?
- Welche Governance-Anforderungen gelten für Wertpapierfirmen?
- Welche Ausnahmen bestehen für Klasse 3-Wertpapierfirmen?
- Was ist ICAAP?
- Was ist SREP?
- Welche Konsequenzen drohen Wertpapierfirmen, die gegen die IFR/IFD verstoßen?
2. CRD, CRR, IFD und IFR
CRD IV - Capital Requirements Directive - Richtlinie 2013/36/EU vom 26.06.2013
… oder Eigenkapitaläquivalänzrichtlinie: Die CRD- muss als Richtlinie vom österreichischen Gesetzgeber umgesetzt werden.
Diese Bestimmungen befinden sich auf nationaler Ebene im Wesentlichen im BWG. Für Wertpapierfirmen sind die Änderungen hauptsächlich in § 10 WAG 2018 übernommen worden.
CRR - Capital Requirements Regulation - VO (EU) Nr. 575/2013 vom 26.06.2013
… oder Eigenkapitaläquivalenzverordnung: Die CRR ist eine direkt anwendbare Verordnung. Das bedeutet, dass eine Umsetzung nicht notwendig ist. Die Finanzmarktaufsicht - aber auch die Wertpapierunternehmen - können sich direkt auf den Inhalt der CRR berufen.
IFD - Investment Firm Directive - Richtlinie (EU) 2019/2034 vom 27.11.2019
IFR - Investment Firm Regulation - Verordnung (EU) 2019/2033 vom 27.11.2019
IFR und IFD gelten für sämtliche Wertpapierfirmen mit Sitz innerhalb der EU, die eine Zulassung gemäß MiFID II besitzen. In Österreich fallen somit alle Unternehmen unter den Anwendungsbereich des neuen Aufsichtsregimes, die eine Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 besitzen. Das neue Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen ist mit 26. Juni 2021 in Kraft getreten. Die IFR ist seit diesem Zeitpunkt direkt anwendbar; die IFD war bis zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht umzusetzen.
3. MiFID II
Aktuelles zur Umsetzung der MiFID-II–Richtlinie (RL 2014/65/EU) - Market in Financial Instruments Directive - und zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) finden Sie unter www.wko.at/mifid.