Sprechblase mit der Aufschrift FAQ vor einem orangenen Hintergrund
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Finanzdienstleister, Fachverband

FAQ zu Online-Tests bzw. Rezertifizierung für gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler

Über die Digitale Lern- und Wissensplattform (DLW)

Lesedauer: 3 Minuten

1. Was ist die Rezertifizierung (Lehrgang „Rezertifizierung“)?

Die Absolvierung aller für den eigenen individuellen Gewerbeumfang relevanter Online-Tests auf der Digitalen Lern- und Wissensplattform des Fachverbands Finanzdienstleister ergibt die sogenannte „Rezertifizierung“ (in Form eines Zeugnisses), die auf die gesetzliche Weiterbildungspflicht des Gewerblichen Vermögensberaters (§ 19 Lehrplan GVB, Fassung 11.07.2019 - Module 1, 3, 6 und 8 oder 12 Stunden Fachwissen) sowie des Wertpapiervermittlers (§ 12 Lehrplan WPV, Fassung vom 11.07.2019 - Module 1 und 3 oder 6 Stunden Fachwissen) anrechenbar ist.

Zusätzlich zeigt das Zeugnis, dass Sie sich regelmäßig weiterbilden, um den aktuellen Herausforderungen Ihres Berufsstands gewachsen zu sein. 

Wichtig: Die einzelnen Bestätigungen eines Online-Tests stellen keine Anrechnung an eine Weiterbildung dar. Für die Anrechnung an die Weiterbildung nach den Lehrplänen der Gewerblichen Vermögensberatung oder Wertpapiervermittler ist die Ausstellung eines Zeugnisses seitens des Fachverbands notwendig (siehe Fragen 12 und 13).

Wichtig: Die Bestätigungen eines Online-Tests dienen auch nicht als Nachweis der Befähigung. Für Fragen zum Ablauf und Termine von Befähigungsprüfungen wenden Sie sich bitte an die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer im entsprechenden Bundesland. 

2. Ist die Anrechnung eines einzelnen Online-Tests an eine Weiterbildungspflicht möglich? (Welchen Zweck verfolgt der Online-Test?)

Nein, die Bestätigung über den einzelnen Online-Test allein stellt noch keinen Nachweis zur Weiterbildung (für Gewerbliche Vermögensberatung, Wertpapiervermittler, Versicherungsvermittler) dar.

Grundsätzliches Ziel ist die Anrechnung als Rezertifizierung im Zusammenhang mit dem Lehrplan für Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler. Voraussetzung dafür ist die Ausstellung eines Zeugnisses seitens des Fachverbands (siehe Fragen 12 und 13).

3. Kann ich die Bestätigungen der Online-Tests zu den Modulen als Nachweis für die Befähigung bei Gewerbeanmeldung verwenden?

Nein, die Bestätigungen dienen lediglich als Nachweis über die Absolvierung eines Online-Test (siehe auch Frage 1). 

4. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ich einen Online-Test über die DLW absolvieren kann? 

Voraussetzung ist der Zugang zur DLW. Jeder Erwerber kann daher grundsätzlich die Online-Tests absolvieren. Zur Bestellung über den Webshop

5. Wann und wie oft kann ich einen Online-Test absolvieren? 

  • Die Online-Tests können jederzeit zu jedem Modul zweimal absolviert werden.
  • Die Online-Tests ändern sich pro Antritt.
  • Pro Modul müssen mindestens 70 % erreicht werden.
  • Eine Bestätigung („Zertifikat“) ist nach positiver Absolvierung sofort verfügbar und kann abgespeichert oder ausgedruckt werden. 

Hinweis für die Anrechnung an die Lehrpläne der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler:

Nach erfolgreicher Absolvierung aller für den eigenen individuellen Gewerbeumfang relevanter Module sind die Bestätigungen dem Fachverband zu übermitteln, welcher sodann ein Zeugnis über die Rezertifizierung ausstellt (siehe auch Fragen 12 und 13). 

6. Wie oft kann ich zu einem Online-Test antreten? 

Zum Test kann man pro Modul zweimal im Quartal antreten. Es gibt daher zwei Versuche. Zum gleichen Modul ist die Absolvierung nach diesen zwei Versuchen erst wieder im nächsten Quartal möglich. 

7. Kann ich mehrere Online-Tests pro Quartal absolvieren?

Ja, insgesamt zwei Versuche pro Modul im Quartal. Wenn der Online-Test gestartet wird, läuft die Zeit und kann nach Beendigung oder selbstständigen Abschluss nicht mehr fortgeführt oder erneut gestartet werden. 

8. Wie kann ich mich zu einem Online-Test anmelden? 

Eine „Anmeldung“ ist nicht notwendig. Sofern Sie einen Account im DLW beantragt haben, finden Sie im Kurs „(4) Rezertifizierung“ weitere Informationen zu Online-Tests bzw Rezertifizierung.

9. Wie kann ich einen Online-Test starten? 

Klicken Sie im Kurs „(4) Rezertifizierung“ auf den entsprechenden Online-Test.

10. Welche Stoffabgrenzung besteht?

Inhaltlich relevant sind jene Module, welche im Lehrplan angeführt sind - Modul 1, 3, 6 und 8. 

11. Wann und wie erhalte ich meine Bestätigungen? 

Nach einem positiv abgeschlossenen Online-Test erscheint das Zertifikat zum Download.

12. Muss ich meine Bestätigungen über absolvierte Online-Tests an irgendwen übermitteln?

Eine Übermittlung ist nur notwendig, wenn Sie ein Zeugnis über Ihre Weiterbildungspflicht für die Anrechnung nach den Lehrplänen der Gewerblichen Vermögensberatung oder Wertpapiervermittler benötigen (Rezertifizierung). 

13. Was muss ich tun, wenn ich als Gewerblicher Vermögensberater oder Wertpapiervermittler ein Zeugnis über die Rezertifizierung benötige?

Sobald Sie alle benötigten (dh alle für den eigenen individuellen Gewerbeumfang relevanten) Online-Tests abgelegt haben, übermittelt Sie bitte Ihre gesammelten Bestätigungen per Post, per Fax oder per Mail an den Fachverband Finanzdienstleister. 

Fachverband Finanzdienstleister
Digitale Lern- und Wissensplattform
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
E finanzdienstleister@wko.at oder office@dlw-finanzdienstleister.at
W www.wko.at/finanzdienstleister
F 05 90 900-4817
T 05 90 900-4818

14. Wann erhalte ich mein Zeugnis zum Nachweis meiner Weiterbildungspflicht als Gewerblicher Vermögensberater oder Wertpapiervermittler?

Das Zeugnis über die „Rezertifizierung“ wird ehestmöglich nach Übermittlung und Kontrolle der vollständigen Unterlagen ausgestellt. 

15. Muss ich das Zeugnis irgendwo hinterlegen? 

Nein, das Zeugnis ist lediglich bei Bedarf vorzuweisen. 


Viel Glück und Erfolg wünscht Ihnen Ihr Fachverband Finanzdienstleister


Hinweis:
Umfangreiche Informationen zur Weiterbildungsverpflichtung der Gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler finden Sie in den Praxisfragen zur Weiterbildung sowie in den „FAQ zu den DLW-Webinaren“.


Stand: 03.01.2022