Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Sparte Information und Consulting

Kollektivverträgen in der Sparte Information und Consulting

Allgemeine Informationen

Lesedauer: 1 Minute

09.05.2023

In den zehn Fachverbänden der Bundessparte Information & Consulting gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Es gibt

  • Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen,
  • einen Rahmenkollektivvertrag,
  • die Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge,
  • aber auch kollektivvertragsfreie Bereiche.


Hinweis:
Die in der Sparte Information und Consulting abgeschlossenen Kollektivverträge erfassen in der Regel nur Angestellte, aber keine Arbeiter. Eine Ausnahme besteht jedoch im Telekom-KV, welcher alle Arten von Arbeitsverhältnissen erfasst, somit auch Arbeiter.


Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen

Im Bereich der Bundessparte IC gibt es drei Kollektivverträge, die von einzelnen Fachverbänden bzw. für bestimmte Berufsgruppen separat abgeschlossen wurden:

  • IT-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV UBIT mit einer Berechtigung für das IT-Gewerbe
  • Telekom-KV (Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Telekom- und Rundfunkunternehmungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich fallen. Hier ist im Einzelfall eine Beratung durch die jeweils zuständige Fachorganisation ratsam.
  • Immobilienverwalter-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Immobilienverwaltern)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Immobilien- und Vermögenstreuhänder mit einer Berechtigung für das Immobilienverwalter-Gewerbe. 

Rahmenkollektivvertrag Information und Consulting

Weiters haben mehrere Fachverbände bzw. bestimmte Berufsgruppen gemeinsam einen Rahmen-Kollektivvertrag abgeschlossen:

  • IC-KV (Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
      • Entsorgungs-und Ressourcenmanagement,
      • Finanzdienstleister,
      • Ingenieurbüros,
      • Telekom- und Rundfunkunternehmungen (eingeschränkt auf Callshops) und
      • UBIT (Unternehmensberater sowie Bilanzbuchhalter, nicht IT).

Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge

Zwei Fachverbände haben keinen separaten Kollektivvertrag abgeschlossen, sondern unterliegen dem Geltungsbereich eines spartenfremden Kollektivvertrages. 

  • KV Handelsangestellte (Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetriebe)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
      • Buch- und Medienwirtschaft
      • Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Aktuelle Kollektivverträge und Gehaltstabellen finden Sie unter Übersicht der gültigen Kollektivvertrags(rahmen)texte und Gehaltstabellen.