Kollektivvertragsabschluss 2021 für Beschäftigte bei alternativen Telekom-Anbietern
Die Verhandlungsergebnisse im Überblick
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten bei alternativen Telekom-Anbietern Österreichs konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verhandlungen im Zeichen von der aktuellen Corona Krise konnte der aktuellen Branchenentwicklung und den weiterhin angespannten Herausforderungen für die Zukunft Rechnung getragen werden.
- Die KV-Mindestgrundgehälter sowie KV Zulagen werden um 1,5% erhöht.
- Die Ist-Gehälter werden um 1,5% erhöht.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,5% erhöht.
- Freizeitoption: Durch Betriebsvereinbarung können Betriebe für Mitarbeiter die Umwandlung einer IST Erhöhung in Freizeittage (nachhaltig) ermöglichen.
- Der Begriff „Lehrlingsentschädigung“ wird auf die neue Formulierung im Berufsausbildungsgesetz „Lehrlingseinkommen“ angepasst.
- Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2021 in Kraft.
Links:
- Merkblatt zu den Änderungen KV Telekom 2021
- Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen (gültig ab 1.1.2021)
Rückfragen:
Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Mag. Philipp Graf
Fachverbandsgeschäftsführer
T 05 90 900 3173
E telekom@wko.at