Kollektivvertragsabschluss 2023 für Beschäftigte bei alternativen Telekom-Anbietern
Die heurigen Verhandlungen waren besonders schwierig. Den Herausforderungen, die die hohe Inflation mit sich bringt, sind wir im Kollektivvertrag mit einem differenzierten Instrumentarium – zwei Erhöhungsstufen und Teuerungsprämie – begegnet und haben nachhaltig die zugrunde gelegte rollierende Inflationsrate nicht überschritten.
- Die IST-Gehälter und KV-Mindestgrundgehälter werden zum 1.1.2023 um 4% und zum 1.10.2023 um 3,5 % erhöht (beides bezogen auf die Dezembergehälter).
- Bis 31.3.2023 ist eine Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EstG 1988) in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen (Teilzeitbeschäftigte aliquot).
- Die KV-Zulagen werden um 7% erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt für die Lehrjahre 1 – 4 angepasst: 800/ 1.025/ 1.300/ 1.365 Euro
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2023 in Kraft.
Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.
Weitere Infos:
- Information zum Kollektivvertragsabschluss für Telekom-Unternehmen 2023
- Kollektivvertrag für Telekom-Unternehmen, gültig ab 1. Jänner 2023 (PDF)
Rückfragen:
Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen
Dipl.-Jur. Andreas Ney, LL.M.
Geschäftsführer-Stv.
Telefon +43 5 90 900 3272
E-Mail telekom@wko.at