Laptop steht geöffnet auf einem Tisch und Mailbenachrichtigungen kommen rein, daneben stehen noch ein Stiftebecher, eine Zierpflanze, ein Laptop sowie eine Computermaus
© sitthiphong | stock.adobe.com
Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Google Fonts: Abmahnwelle rauscht durch Kärnten

Seit Juli sind massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten im Umlauf und sorgen für Verunsicherung und Ärger. Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt mit Servicepaket!

Lesedauer: 1 Minute

19.05.2023

Viele Webseitenbetreiber erhalten derzeit ein Schreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwaltes, womit dieser mit immer gleichem Wortlaut eine rechtswidrige Nutzung von „Google Fonts“ moniert. Unter Androhung gerichtlicher Schritte wird zur Zahlung eines Schadensersatzes von 100 Euro zuzüglich 90 Euro Kosten sowie zur „Unterlassung“ auffordert. Die Verunsicherung bei den Kärntner Betrieben ist groß.

Keine eindeutige Rechtslage

Selbst die österreichische Datenschutzbehörde stellt klar, dass es in Österreich diesbezüglich noch keine Entscheidungen gibt. „Eine Abmahnwelle in diesem Ausmaß hat es noch nie gegeben, zumal eindeutige Rechtsprechung fehlt. Alleine in Kärnten sind schon mehr als 500 Fälle bei der Wirtschaftskammer eingelangt und täglich werden es mehr“, erklärt Martin Sablatnig, Leiter des Rechtsservice des Servicezentrums der Wirtschaftskammer Kärnten.

Die derzeitige Empfehlung der Wirtschaftskammer lautet: Es ist zuallererst technisch zu prüfen, ob die im Schreiben angeführten Vorwürfe richtig sind.

  • Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
  • Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?
  • Wurde die im Abmahnschreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?

Wichtig ist, dass jedes Unternehmen mit dem Ersteller seiner Homepage klärt, ob die Seite datenschutztechnisch und sicherheitstechnisch auf dem letzten Stand ist. Brauchen die Unternehmen bei der technischen Überprüfung Hilfe, stehen spezialisierte Berater der Datenschutzexperten aus der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie zur Verfügung. In Kooperation mit der Fachgruppe gibt es auch ein kostenloses Beratungsangebot (siehe unten). Präsident Jürgen Mandl: „Die Wirtschaftskammer prüft auch alle rechtlichen Möglichkeiten, um ihre Mitglieder vor diesem Mahnschreiben-Wahnsinn zu schützen. So wird auch die Unterstützung bei Musterprozessen geprüft.“

Wirtschaftskammer-Service: Technik- und Datenschutz-Check der Webseite

Was ist zu tun?

  • Schreiben des Anwaltes an rechtsservice@wkk.or.at
  • WK schickt zeitnah eine Erstinformation per E-Mail.
  • Rasche  Kontrolle der Webseite durch IT-Dienstleister auf Datenschutzthemen.

Die WK bietet eine einstündige kostenlose Beratung mit den WK-Datenschutzexperten. Näheres unter der Wirtschaftskammer-Serviceline unter der Nummer 05 90 90 4-777

Zu den wichtigsten Beratungsinhalten zählen:

  • Google Fonts, Google Maps und Google Analytics
  • Die Verwendung von Cookie-Banner, Cloudflare und Google Fonts
  • Die Informationspflicht in der Datenschutzerklärung

Webinar zum Thema

Außerdem hat die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ein Webinar organisiert, das über die aktuelle Lage informiert. Ursula Illibauer, Referentin in der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ, steht dabei für alle Fragen zur Verfügung.

Termin: Freitag, 26. August, 10:00 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos und unter diesem Link möglich.

Weitere Informationen und ein Link zur Webseitenüberprüfung finden Sie auf unserer Themenseite.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Servicezentrum
T 05 90 90 4-777
E servicezentrum@wkk.or.at