Person mit Brillen in blauem Hemd sitzt vor aufgeklappten Laptop mit Kugelschreiber in der Hand und unterhält sich mit beisitzender Person
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Angebote der Landesinnung

der Fußpfleger, Kosmetiker, Nageldesigner, Piercer, Tätowierer, Pigmentierer, Masseure und Heilmasseure sowie für Anwender von Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktiken, Tuina-Anmo-Praktiken und anderen ganzheitlichen in sich geschlosssenen Systemen

Lesedauer: 11 Minuten

30.01.2024

Interessenvertretung

Wir als Ihre Interessenvertretung setzen uns für die Anliegen der Branche ein. Dabei arbeiten wir mit der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich und vielen anderen Institutionen (Berufsschulen, WIFI, etc.) eng zusammen.
Die Bundesinnung vertritt die fachlichen Interessen der Mitgliedsbetriebe darüber hinaus gegenüber staatlichen Organen wie beispielsweise Ministerien und gegenüber internationalen Organisationen wie der EU.

Für Sie erreicht

  • Seit dem Jahr 2014 zweimalige Senkung der Grundumlage
  • Modernste „Gesundheits-Straße“ Österreichs: Start des Umbaus der Ausbildungsräumlichkeiten fü Nageldesign, Kosmetik, Massage und Fußpflege am WIFI St. Pölten
  • Sozial- und Unterstützungsfonds für unverschuldet in Not geratene Mitglieder
  • Bundesweit vereinheitlichte Vorgehensweise bei Arbeitsproben zur Feststellung der individuellen Befähigung (eingeschränkte Berechtigung).
    Anhebung der Qualität.
  • Rechtssicherheit durch Abschluss eines neuen Kollektivvertrages und einer eigenen Lohntabelle.

Haftpflichtversicherung

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (auch für Heilmasseure). Ausnahmen: Permanent Make-Up, Tätowieren und Piercen!
  • Jene Betriebe, die über eine Berechtigung für Permanent Make-Up verfügen, können sich ebenfalls günstig über die Innungshaftpflichtversicherung versichern lassen. Allerdings ist hier die Bekanntgabe bei der Innung und die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 15,– pro Jahr und Standort erforderlich.
  • Auch die Piercer und Tätowierer sind aus der Innungs­haftpflicht­versicherung ausgenommen, können sich jedoch ebenfalls günstig über diese versichern. Erforderlich ist hier ebenso die Bekanntgabe bei der Innung und die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 125,– jährlich pro Standort.
    Bei versicherungstechnischen Detailfragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuerin Margit Aigelsreiter (Tel.: 0664/523 1487
    margit.aigelsreiter@versfinanz.at) gerne zur Verfügung.

Pfuschermeldung

Wir gehen Meldungen des Verdachts von unbefugter Gewerbeausübung bzw. Gewerbeübertretung (Voraussetzung: Beweisübermittlung) zur Sicherung der Chancengleichheit der Mitglieder im Wettbewerb nach.

Landesinnungstagung

Unsere einmal im Jahr stattfindende Landesinnungstagung steht immer unter einem ganz besonderen Motto, um dieses Event zu einem echten Erlebnis für unsere Mitglieder zu machen.

Aktuelle Fachthemen, Berichte, Ehrungen und spannende Keynote Vorträge stehen genauso auf dem Programm wie musikalische Untermalung und herrliche, kulinarische Köstlichkeiten in ausgewählten Locations. Ein ungezwungenes Ambiente wie dieses lädt förmlich dazu ein, sich mit vielen Gleichgesinnten sowohl fachlich auszutauschen als sich auch persönlich besser kennenzulernen.

Bezirksweise Branchenstammtische als wichtige Informationsquelle

Die Bezirksstammtische als Netzwerkveranstaltungen nutzen all unseren Betrieben, da das Zusammentreffen im kleineren Kreis den Dialog mit der Landesinnung fördert und Fragen, die gestellt werden, auch umgehend
beantwortet oder diskutiert werden können. Der persönliche Kontakt ist für uns äußerst wertvoll, da wir dann auch wissen, wo bei unseren Mitgliedsbetrieben „der Schuh drückt“.

Öffentlichkeitsarbeit/Werbung

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für unsere Branche erfolgt regelmäßig in verschiedenen Medien. Hierbei setzen wir verstärkt auf Public Relations.

Das bedeutet für Sie: Im Rahmen der Medienarbeit bringen wir Sie und Ihr Unternehmen in die Medien. Wenn Sie zum Beispiel spezielle Dienstleistungen anbieten, ein Lehrling mit Auszeichnung abgeschlossen hat oder weitere Highlights geschehen sind – geben Sie uns Bescheid! Wir kennen die Journalisten und versorgen sie mit den richtigen Informationen, damit diese darüber berichten. Dabei werden wir von einer professionellen PR-Agentur unterstützt.

Für Sie entstehen keine Kosten und Ihre Vorteile sind klar: Sie kommen in die Medien, die Menschen lernen Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung kennen – und werden zu Ihren Kunden.

Website www.inbestenhaenden.com

Mit einem neuen Webauftritt bietet die Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure ihren Betrieben eine umfassende Informationsplattform.

Neben dem Leistungsangebot und aktuellen News ermöglicht www.inbestenhaenden.com allen Mitgliedsbetrieben die Gelegenheit, sich kostenlos zu präsentieren. Dadurch haben alle Kundinnen und Kunden die Chance, mithilfe einer Adress-Suchfunktion ein niederösterreichisches Fachinstitut in ihrer Nähe zu finden. Darüber hinaus kann eine Einschränkung auf die einzelnen Branchen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nageldesign, Piercing oder Tattoo gewählt werden.

Nutzen Sie als niederösterreichischer Fachbetrieb diese kostenlose Werbe-Plattform, indem Sie mittels Liste Ihre Kontaktdaten an unsere PR-Agentur Serendipity senden: presse@serendipity.ag
Serendipity übernimmt auch gerne die Vorstellung Ihrer Dienstleistungen und Ihres Instituts mittels eines kurzen Steckbriefs, wodurch Sie einen eigenen oder zusätzlichen Webauftritt erhalten. Senden Sie Ihre Informationen ebenfalls an presse@serendipity.ag
Steckbrief-Beispiele finden Sie als Zusatz zu den Kontaktdaten unter: www.inbestenhaenden.com/suche
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team von Serendipity unter 02732/73 855 oder Ihre Landesinnung gerne zur Verfügung.

Social Media Kanäle auf Facebook und Instagram

Damit wir unsere Branche und unsere verschiedenen Dienstleistungen neben unserer Website www.inbestenhaenden.com noch besser präsentieren können, haben wir zwei Social Media Kanäle auf Facebook und Instagram eingerichtet. Neben Neuigkeiten werden wir hier auch alle unsere Bereiche präsentieren
und wenn gewünscht auch Ihren Betrieb vorstellen. Damit schaffen wir eine Plattform, mit der wir viele Menschen erreichen und das professionelle Image
unserer Berufe stärken. Gerne können Sie unsere Beiträge teilen und für Ihre eigene Seiten verwenden!

Wir freuen uns, wenn unsere Dienstleistungen über die Social Media Kanäle noch mehr Aufmerksamkeit erlangen. 
Besuchen Sie uns unter inbestenhaenden.noe auf Facebook und in.besten.haenden auf Instagram.

Wir freuen uns, wenn Sie die offiziellen Seiten der Landesinnung Niederösterreich abonnieren!

Fachinfo & Newsletter

In regelmäßigen Newslettern sowie in unserem Fach- und Kundenmagazin „IN BESTEN HÄNDEN“ bereiten wir wichtige Informationen für unsere Mitglieder auf.
Hier bekommen Sie auch Detailinformationen zu neuen Entwicklungen in Ihrem Fachbereich sowie die aktuellen Daten zu den nächsten Refresher-Kursen.

Werbematerial

Die Landesinnung stellt ihren Mitgliedern Werbematerial zur Verfügung! Pro Gewerbeberechtigung sind 50 Stück pro Kalenderjahr gratis (Plakate und Post-its 10 Stück).  Das Anforderungsformular für das Werbematerial finden
Sie auf www.wko.at/noe/fkm.

Bildung

WIFI Lehrsäle

Modernste Technik und hochwertig ausgestattete Arbeitsplätze stehen seit 2020 im Gesundheitszentrum im WIFI St. Pölten allen Kursbesuchern aus den Bereichen Fußpflege, Kosmetik, Massage sowie Nageldesign und Tätowierung für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung.
Alle für Sie wichtigen Kontakte zum WIFI Niederösterreich finden Sie auf Seite 30.

Refresher-Kurse

Wir bieten laufend Auffrischungs- bzw. Fortbildungskurse zu verschiedensten Fachthemen für unsere Mitglieder an.

Bei den Refresher-Kursen können Sie Ihren WK-Bildungsscheck einlösen. Dieser wird jedes Jahr im Juni an alle aktiven Mitglieder der Wirtschaftskammer
Niederösterreich per E-Mail versendet. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Somit können die WK-Bildungsschecks auch „angespart“ werden. Damit ist es
möglich, jährlich 100 Euro für die eigene Weiterbildung zu nutzen oder zu warten und dann bis zu maximal 300 Euro auf einmal einzulösen. Arbeitgeber-Betriebe
erhalten derzeit einen erhöhten WK-Bildungsscheck.

Berufsausbildung

Wir wirken in Berufsausbildungsangelegenheiten (Lehre, Befähigungsprüfungen) im Sinne unserer Mitglieder mit und fördern die Aus- und Weiterbildung. Dazu organisieren wir auch den jährlich stattfindenden Landeslehrlingswettbewerb.

Lehrlingshomepage: www.lehre-respekt.at

Lehre

Lehrabschlussprüfung

Die Landesinnung übernimmt die Gebühr der Lehrabschlussprüfung Ihrer Lehrlinge.

Ein großes Anliegen sind uns Lehrbetriebe, die unseren Berufsnachwuchs, die Lehrlinge, ausbilden. Vielen Dank dafür! Ihre Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure für Niederösterreich hat den Beschluss gefasst, Lehrbetriebe zu unterstützen.

Die Landesinnung übernimmt für Sie die Prüfungsgebühr (ca. € 113,–) für den Antritt Ihrer Lehrlinge zur Lehrabschlussprüfung. Dieser Betrag wird von der Landesinnung direkt und unbürokratisch für die betroffenen Lehrlinge an die Lehrlingsstelle überwiesen. Lehrbetriebe müssen keine Zahlung mehr für die Lehrabschlussprüfungen tätigen!

Lehrbetriebsförderung

€ 500,– für die Ausbildung der Lehrlinge

Unser Anliegen ist es, jene Betriebe, die Lehrlinge ausbilden zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Lehrbetriebe von der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure mit € 500,– pro Lehrling, maximal jedoch 2 Lehrlinge pro Lehrbetrieb (nicht Filialen) und Jahr, gefördert. Der Förderantrag muss spätestens 6 Monate nach Protokollierung des Lehrverhältnisses bei der Landesinnung beantragt werden.

 Lehrlingsförderung

 

Lehrstellenberatung

Die Beratungen unserer Lehrstellenberater haben zum Ziel, Ihnen den Start in die Lehrlingsausbildung zu erleichtern und Ihnen im Rahmen der Lehrlingsausbildung besonders zur Seite zu stehen. Darüber hinaus bieten
die Lehrstellenberater eine grundsätzliche Beratung zum Thema Lehrbetriebsförderungen, eine vertiefende Beratung im Bereich  Ausbildungsverbundmaßnahmen, sowie Beratung betreffend Start-up-Aktivitäten des Landes Niederösterreich.

Die Ausbildung von Lehrlingen stellt Unternehmen immer wieder vor Fragen und Herausforderungen. Die Lehrstellen- und Konfliktberater der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind für Sie da, beantworten Fragen
schnell und unbürokratisch und helfen Ihnen die Herausforderungen der Lehrlingsausbildung zu meistern.

Ob telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort – wir beraten Sie kompetent und unbürokratisch in allen Fragen der Lehrlingsausbildung. 

Die Lehrstellenberater der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind im gesamten Bundesland als erste Ansprechpartner für Sie unterwegs. Vereinbaren Sie einen Besuch der Lehrstellenberater in Ihrem Betrieb! 

Alle Kontakte zur Lehrstellenberatung, Berufschule für Kosmetik & Fußpflege sowie der WKNÖ-Lehrlingsstelle und Förderungen finden Sie auf auf Seite 30 in unserem Folder.

Allgemeine Informationen

Grundumlage

Als Mitglied zahlen Sie eine Grundumlage, die jährlich im Frühjahr vorgeschrieben wird. Die Grundumlage beträgt 130,– bzw. € 260,– für juristische Personen (GmbHs, etc.).

Folgende Leistungen sind in Ihrer Grundumlage enthalten:

  • Haftpflichtversicherung
  • Werbematerial
  • Fachmagazin & Kundenmagazin IN BESTEN HÄNDEN
  • Newsletter
  • Website www.inbestenhaenden.com
  • Landesinnungstagung mit Rahmenprogramm
  • Aktuelle Informationen
  • Veranstaltungen & Seminare
  • Auskünfte, Info und Hilfestellung vom Innungsbüro
  • Öffentlichkeitsarbeit, PR
  • Refresher-Kurse, Fortbildungen

Ruhendmeldung

„Ruhend“ bedeutet ein längeres Nichtausüben einer bestehenden Gewerbeberechtigung. Das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung ist der Wirtschaftskammer binnen drei Wochen anzuzeigen. Bei Nichtausübung wird Ihnen nur der Ruhendsatz vorgeschrieben. Diese Anzeige ist formlos per Mail an mds@wknoe.at oder unter den eServices in mein.wko.at möglich.

  • Freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur:
    Wenn Sie die freiberufliche Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben, (z.B. aufgrund Schwangerschaft) dann haben Sie die Möglichkeit:
    • Die Auflassung des Berufssitzes/der Berufssitze als freiberuflicher Heilmasseur bei der Abteilung Gesundheitswesen G3 der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Gesundheitsamt des Magistrats zu melden.
    • Außerdem haben Sie auch als freiberuflicher Heilmasseur wie alle anderen Mitglieder die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit bei unserem Mitgliederdatenservice ruhend zu melden.
      Nähere Informationen unter Gewerberecht.

Kennzeichnung der Betriebsstätte

Immer wieder müssen Gewerbetreibende Verwaltungsstrafen bis zu € 1.090,– bezahlen, weil ihre Betriebsstätte nicht (ausreichend) gekennzeichnet ist.

Die Verpflichtung zur äußeren Kennzeichnung der Betriebsstätte trifft jeden Gewerbetreibenden. Dies gilt auch für Betriebsstätten, in welchen nur eine vorübergehende Gewerbeausübung erfolgt. Es genügt nicht, nur den Stammbetrieb mit einer äußeren Geschäftsbezeichnung zu versehen, sondern auch jede weitere Betriebsstätte muss gekennzeichnet sein. Eine weitere Betriebsstätte ist auch dann gegeben, wenn an einer ,,standortgebundenen Einrichtung“ nur eine Teiltätigkeit des Gewerbes ausgeübt wird. Stellt die Wohnung des Gewerbetreibenden auch gleichzeitig seinen Gewerbestandort dar, muss dies ebenfalls durch eine äußere Geschäftsbezeichnung ersichtlich sein.

In gut sichtbarer Schrift ist bei einer äußeren Geschäftsbezeichnung jedenfalls Folgendes anzuführen: der Name des Gewerbetreibenden und ein unmissverständlicher Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes.

Einzelunternehmer müssen ihren Vor- und Zunamen oder ihren im Firmenbuch eingetragenen Namen anführen. Juristische Personen, welche im Firmenbuch eingetragen sind, trifft die Pflicht, ihren Firmenwortlaut zu verwenden. Sind sie nicht im Firmenbuch eingetragen, müssen sie sich des gesetzlichen oder des in den Statuten festgelegten Namens bedienen.

Die Voraussetzung des unmissverständlichen Hinweises erfordert nicht die genaue Wiedergabe des gesamten Gewerbewortlautes. Ein Hinweis reicht aus. Dieser darf allerdings weder über den Umfang des tatsächlich angemeldeten Gewerbes hinausgehen noch irreführend sein.

Enthält der Firmenwortlaut bereits den Gegenstand des Unternehmens, übersteigt dieser aber den Rahmen des tatsächlich angemeldeten Gewerbes, dann muss zusätzlich im Umfang des Gewerbes ein unmissverständlicher einschränkender bzw. eingeschränkter Hinweis angeführt werden.
Vor dem Betreten der Betriebsstätte muss die äußere Geschäftsbezeichnung bereits erkennbar sein.

Weitere Betriebsstätten, Standortverlegung, Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten

Prinzipiell ist jede gewerbliche Tätigkeit standortgebunden. Das bedeutet, dass ein Gewerbe an dem Standort, an dem es angemeldet wurde, ausgeübt werden darf.

Jede Verlegung des Standorts (Hauptbetrieb oder weitere Betriebsstätte) ist der Bezirksverwaltungsbehörde des neuen Standorts anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort bei der Behörde eingelangt sein.

Ausübungsregeln

Bei der Ausübung der Tätigkeit gilt es rechtlich verpflichtende Ausübungsregeln zu beachten. 

Gutscheine

Gutscheine in den unterschiedlichsten Formen sind beim Kunden immer beliebter. Um den Einlösungszeitraum überschaubar zu halten, sollten die ausgestellten Gutscheine vom Unternehmer im Regelfall befristet werden.
Ohne Befristung gelten Gutscheine 30 Jahre (allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist).
In welchem Umfang jedoch eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheins (Gratisgutschein oder entgeltlicher Gutschein) und den Umständen des Einzelfalls ab.

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit.

Das bedeutet:

  • Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen).
  • Andererseits dürfen sie von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen).

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ihr Znternehmen betreiben und die Umsatzgrenze von € 35.000,– jährlich nicht überschreiten.
Es kommt auf den Gesamtumsatz eines Jahres an. Wenn Sie verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Gewerbebetrieb, Vermietung, Land- und Forstwirtschaft) sind die Umsätze zusammenzurechnen. Der Jahresumsatz eines pauschalierten Land- und Forstbetriebs wird dabei mit dem 1,5-fachen des Einheitswerts angenommen.

Nicht in diese Grenze einbezogen werden

  • Umsätze aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagegütern) und Geschäftsveräußerungen,
  • Einfuhren,
  • innergemeinschaftliche (ig) Erwerbe und Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf Kleinunternehmer übergeht
  • sowie – seit 1.1.2017– zahlreiche steuerbefreite Umsätze.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Infoseite Kleinunternehmerregelung-(Umsatzsteuer).

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre zuständige WKNÖ Bezirksstelle gerne weiter.

Berufsspezifische Informationen

Fußpflege

Diabetische Fußpflege

Für alle Fußpfleger, die sich bisher noch nicht in der Behandlung des diabetischen Fußes fortgebildet haben, besteht jährlich die Möglichkeit, einen Grundkurs zu besuchen. Dieser Kurs dauert zwei ganze Tage und beinhaltet Theorie und Praxis. Nach diesem Grundkurs erhalten Sie den Aufkleber und eine Urkunde. Anschließend besteht die Möglichkeit, einen Auffrischungskurs für diabetische Fußpflege zu besuchen.

Heilmasseure

Fortbildungsverpflichtung für Heilmasseure & ganzheitlich in sich geschlossene Systeme Shiatsu, Ayurveda und Tuina-Anmo-Praktik Ausübungsberechtigte für ganzheitlich in sich geschlossene Systeme und für freiberuflich tätige Heilmasseure sind zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verpflichtet, innerhalb von jeweils fünf Jahren, Fortbildungen in der Dauer von mindestens 40 Stunden zu besuchen. Über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung auszustellen und aufzubewahren.
Sie können bei der Landesinnung einen kostenlosen Weiterbildungspass anfordern. In diesem Pass können Sie Ihre verpflichtenden Weiterbildungen dokumentieren. Anforderung per E-Mail an fkm@wknoe.at oder telefonisch bei Fr. Gnadenberger unter 02742/851 19151.

Gesundheitshunderter

Die SVS ermöglicht durch den „Gesundheitshunderter“ Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme von gesundheitsfördernden und präventiven Massagen durch

  • freiberufliche Heilmasseure mit aufrechter Berufsberechtigung und aufrechter Gewerbeberechtigung oder
  • gewerbliche Masseure mit aufrechter Gewerbeberechtigung

Nageldesign

Qualitätssiegel

Die heimischen Nagelstudios haben die Möglichkeit, sich mit einem Gütesiegel ihren Kunden bestmöglich zu präsentieren. Jene, die sich dafür entscheiden, können bei der Landesinnung eine fachliche Überprüfung, den Kompetenzcheck, ablegen, die sowohl praktische wie auch theoretische Komponenten beinhaltet.
Der Kompetenzcheck zur Erlangung des Gütesiegels besteht aus einem schriftlichen (Dauer 1,5 Stunden) und einem praktischen (Dauer 3 Stunden) Teil.

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