Zum Inhalt springen
Person steht vor einem Set und nimmt die Situation mit einem Smartphone auf einem Stativ mit Mikrofon live für Social Media auf
© Rawpixel.com | stock.adobe.com
Energiehandel, Fachgruppe

Förderung Online-Aktivitäten Internetauftritte sowie Internet- bzw. Social-Media-Werbung

Fachgruppe Energiehandel, gültig seit Jänner 2025

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
21.04.2026

Personenkreis

Aktive Mitglieder der Fachgruppe des Energiehandels Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied in der Fachgruppe sind,
  • die dem Förderantrag zugrunde liegende Leistung frühestens 6 Monate nach Beginn der
    Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben,
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben.

Geförderte Maßnahmen

  • Errichtung einer Website oder eines Webshops,
  • Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops
  • Internet- bzw. Social-Media-Werbung,
  • KEINE Förderungen bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen, Gebühren oder Hardware.

Ausmaß der Förderung

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettokosten
  • maximal 500 Euro pro Mitglied
  • Rechnungsdatum ist ausschlaggebend für die Zuordnung zum jeweiligen Kalenderjahr
  • Förderung kann nur jedes zweite Kalenderjahr in Anspruch genommen werden

Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Projektkosten übersteigen.

Die Fachgruppe des Energiehandels NÖ stellt Budgetmittel (10.000 Euro) zur Verfügung. Sobald
diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung
der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen. 

Ansuchen und dessen Prüfung

  • Unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail oder Post und
  • Kopie des Angebotes eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens oder
  • Rechnung eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens samt Überweisungsbestätigung

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch von der Fachgruppe Energiehandel Niederösterreich gewährt.

Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage an die Fachgruppe Energiehandel zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.  

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe des Energiehandels Niederösterreich.

Weitere interessante Artikel
  • Eine Person sitzt an einem Tisch. Mit der rechten Hand hält sie einen Richterhammer. Vor ihr liegen Unterlagen. Auf dem Tisch steht ein aufgeklappter Laptop und eine goldene Waage
    Förderung der anwaltlichen Beratungskosten
    Weiterlesen