Person steht vor einem Set und nimmt die Situation mit einem Smartphone auf einem Stativ mit Mikrofon live für Social Media auf
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Energiehandel, Fachgruppe

Förderung Internetauftritte sowie Internet- bzw. Social-Media-Werbung

Fachgruppe Energiehandel, gültig seit Jänner 2024

Lesedauer: 1 Minute

30.01.2024

Personenkreis

Aktive Mitglieder der Fachgruppe Energiehandel Niederösterreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung 

  • seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung Mitglied in der Fachgruppe sind
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen (inkl. aktuelles Jahr) und keine Rückstände haben
  • die Förderung im vergangenen Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen wurde

Geförderte Maßnahmen

  • Errichtung einer Website oder eines Webshops
  • Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops
  • Internet- bzw. Social-Media-Werbung
  • KEINE Förderungen bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren und Hardware

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Nettokosten
  • maximal 500 Euro pro Mitglied

Nach Berücksichtigung sonstiger Unterstützungen darf die Förderung jedoch nicht die tatsächlichen Projektkosten übersteigen.

Die Fachgruppe Energiehandel Niederösterreich stellt Budgetmittel (10.000 Euro) zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Ansuchen und dessen Prüfung

  • Unterschriebenes und ausgefülltes Anmeldeformular per Mail, Fax oder Post und
  • Kopie des Angebotes eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens oder
  • Rechnung eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens samt Überweisungsbestätigung

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch von der Fachgruppe Energiehandel Niederösterreich gewährt.

Wenn der Förderantrag vor Beauftragung gestellt worden ist, so ist die Rechnung samt Überweisungsbestätigung innerhalb von 6 Monaten nach der Förderzusage an die Fachgruppe Energiehandel zu übermitteln. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.