Bau, Landesinnung

Schlichtungsausschuss der Bundesinnung Bau

Möglichkeit einer vorprozessualen außergerichtlichen Streitbeilegung für die Baubetriebe.

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13.03.2023
Seit Anfang November 2009 ist es jedem Mitglied der Bauinnung möglich, bei einem Rechtsstreit die Dienste einer Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Bauprozesse sind erfahrungsgemäß von langer Dauer, mit hohen Kosten verbunden und werden im Ergebnis fast immer durch einen mehr oder weniger zufriedenstellenden Vergleich beendet. Daher werden alle Möglichkeiten einer vorprozessualen außergerichtlichen Streitbeilegung für die Baubetriebe zunehmend interessanter, falls diese zu einem raschen und brauchbaren Kompromiss führen und kostengünstig sind. 

Um den Mitgliedsbetrieben ein derartiges neues Service anzubieten, wurde im Auftrag der Bundesinnung Bau eine Schlichtungsordnung entwickelt, die auf sehr unbürokratische Weise und in relativ kurzer Zeit zu einem Vergleichsvorschlag führen sollte. An den vier Oberlandesgerichtsstandorten Wien, Graz, Linz und Innsbruck werden sogenannte Schlichtungsausschüsse eingerichtet, die mit einem erfahrenen Vorsitzenden aus dem Richterstand und zwei anerkannten Fachbeisitzern aus der Bauwirtschaft besetzt sind.

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